Mutterschaftsentschädigung: Grüne Winterthur wollen nicht warten

Julian Blatter
Julian Blatter

Winterthur Stadt,

Das Winterthurer Stadtparlament bespricht, ob trotz Parlamentsarbeit Mutterschaftsentschädigung bezahlt wird. Die Grünen wollen dabei nicht auf Bern warten.

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Nina Wenger, Stadtparlamentarierin für die Grünen in Winterthur ZH. - zVg

Das Wichtigste in Kürze

  • Parlamentarierinnen verlieren ihre Mutterschaftsentschädigung wegen Parlamentsarbeit.
  • Bundesbern arbeitet an einer Lösung. Wann diese kommen soll, ist aber noch nicht klar.
  • Parlamentarierinnen in Winterthur geht das zu langsam. Sie fordern eine Übergangslösung.

Heute verliert eine Parlamentarierin ihre Mutterschaftsentschädigung für ihre hauptberufliche Tätigkeit, sobald sie an einer Parlamentssitzung teilnimmt. Dass bei der Vereinbarkeit von Mutterschaft und Parlamentsarbeit Nachholbedarf besteht, hat auch Bundesbern erkannt. Erst am Donnerstag haben sich Stände- und Nationalrat darauf geeinigt, dass die Entschädigung trotz Parlamentsarbeit kommen wird. Wegen einer kleinen Differenz geht das Geschäft aber nochmals zurück in den Ständerat.

Einigen im Winterthurer Stadtparlament geht das zu langsam. An der kommenden Sitzung von Montag steht deshalb ein Antrag zur Mutterschaftsentschädigung trotz Parlamentsarbeit auf dem Programm. Kommt er durch, würde ab 2024 auch dann eine Entschädigung bezahlt, wenn eine Parlamentarierin an Sitzungen oder Abstimmungen teilnimmt. Angedacht ist eine Übergangslösung, bis ein Entscheid aus Bern in Kraft tritt.

Nau.ch hat vor der Sitzung mit Stadtparlamentarierin Nina Wenger von den Grünen gesprochen. Für sie ist die heutige Regelung «schlichtweg undemokratisch».

Nau.ch: Warum braucht es eine Regelung zur Mutterschaftsentschädigung trotz Teilnahme an Parlamentssitzungen?

Nina Wenger: Es braucht eine Regelung, weil es nicht sein darf, dass in der Zeit des Mutterschaftsurlaubes ein Sitz in einem Parlament einfach leer sein muss und es keine Möglichkeit gibt, ihn zu besetzen. Sei es mit einer Vertretung oder der eigentlichen Parlamentarier:in.

Mit der Annahme eines politischen Amtes nimmt eine Person auch den Auftrag der Wähler:innen an. Somit ist es ihr Recht, aber auch Pflicht, das Amt auszuführen. Ein:e Parlamentarier:in in der Ausübung des politischen Amtes zu hindern, beziehungsweise zusätzliche Hindernisse einzubauen, ist schlichtweg undemokratisch.

Nau.ch: Das Bundesgericht stützte einen Entscheid der Ausgleichskasse, einer Nationalrätin die Entschädigung zu streichen. Das Ausüben eines Parlamentsmandats sei eine Arbeitsleistung, so die Begründung. Was sagen Sie dazu?

Nina Wenger: Ja, es ist eine Arbeitsleistung. Aber es ist ein politisches Amt. Wenn die Teilnahme zur Streichung der Mutterschaftsentschädigung führt, sollte eine Vertretung möglich sein. Oder man sollte hier eine Ausnahmeregelung einführen, damit eine Parlamentarier:in auch in ihrer Mutterschaftszeit an wichtigen Abstimmungen teilnehmen kann, ohne ihre Entschädigung zu verlieren.

Nau.ch: Wäre es nicht sinnvoller, auf eine Regelung aus Bern zu warten, statt eine eigene Übergangslösung zu suchen?

Nina Wenger: In Winterthur würde die Lösung ab 2024 gelten. Bis die Lösung auf nationaler Ebene da ist, könnte es aber noch dauern. Deshalb braucht es eine Übergangslösung.

Nau.ch: Wie sähe aus Ihrer Sicht eine ideale Lösung auf Bundesebene aus?

Nina Wenger: Es gibt zwei Möglichkeiten. Eine Regelung, die bewirkt, dass auch bei Teilnahme die Mutterschaftsentschädigung nicht entfällt oder eine Vertretungsregelung: Die betroffene Parlamentarierin kann sich in der Zeit von ihrem Mutterschaftsurlaub von einer anderen Person auf ihrer Liste vertreten lassen. Ich fände eine Lösung, die beide Optionen beinhaltet, am besten.

Nau.ch: Wann denken Sie, wird Bern sich dem Thema annehmen?

Nina Wenger: Aktuell ist das Geschäft wieder bei Ständerat, das wird wohl schon noch dauern, bis die Lösung dann effektiv in Kraft tritt.

Zur Person

Nina Wenger, Jahrgang 1998, ist Hebamme und sitzt für die Grünen im Stadtparlament Winterthur.

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