Dottikon

Ergebnisse des Runden Tisches zur Tieffurtbrücke in Dottikon

Nau.ch Lokal
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Wie die Gemeinde Dottikon mitteilt, hatte der Gemeinderat am 24. August 2023 zum Runden Tisch zum Projekt Tieffurtbrücke eingeladen.

Die Gemeindeverwaltung Dottikon.
Die Gemeindeverwaltung Dottikon. - Nau.ch

Der Gemeinderat hat der Gemeindeversammlung vom 18. November 2022 ein Projekt vorgeschlagen, wie mit dem Ersatz der Tieffurtbrücke umgegangen werden soll.

Die Gemeindeversammlung hat dem Antrag des Gemeinderates nach eingehender Diskussion zugestimmt, wogegen im Anschluss das Referendum ergriffen wurde.

Mit der Referendumsabstimmung vom 18. Juni 2023 wurde der Kreditantrag mit einer starken Beteiligung und einem eindeutigen Mehr an der Urne abgelehnt.

Der Gemeinderat lud zu einem Runden Tisch ein

Das Referendumskomitee hat im Rahmen des Abstimmungskampfes viele Gründe ins Feld geführt, weshalb der Kredit abzulehnen sei.

Damit an einer der nächsten Gemeindeversammlungen das richtige Projekt zur Beschlussfassung oder zur Auswahl unterbreitet werden kann, hat der Gemeinderat Vertreter der Anwohner und des Referendumskomitees am 24. August 2023 zum Runden Tisch eingeladen.

Die Diskussion kann in zwei Statements zusammengefasst werden.

Es zeichnen sich zwei Lösungsvarianten ab

Die Gegner der Autobrücke stellten sich auf den Standpunkt «Entweder gar keine Brücke oder dann eine Fussgänger-/Velobrücke» und die Befürworter der Autobrücke bekannten sich zur Aussage «Ersatz der bisherigen Brücke oder günstigere Fussgänger- /Velobrücke».

Somit zeichnen sich als zwei Lösungsvarianten, eine günstigere Fussgänger-/Velobrücke oder eine Autobrücke so breit wie technisch vorgeschrieben beziehungsweise nötig, ab.

Der Gemeinderat wird beide Varianten prüfen und den Preis rechnen lassen.

Die grundsätzliche Bewilligungsfähigkeit wird abgeklärt

Gegebenenfalls gibt es aus der Vorprüfung der laufenden Revision der Bau- und Nutzungsordnung noch eine Aussage, die für oder gegen eine Autobrücke spricht oder allenfalls alternative Erschliessungsmöglichkeiten zulässt.

Weiter wird die grundsätzliche Bewilligungsfähigkeit einer möglichen Erschliessung für den motorisierten Verkehr über die Tieffurtbrücke bei der zuständigen kantonalen Stelle abgeklärt.

Ob das Geschäft tatsächlich wie vorgesehen an der nächsten Gemeindeversammlung traktandiert werden kann, ist noch offen.

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