Wie die Gemeinde Hägglingen bekannt gibt, erhält sie für 59 der angemeldeten 84 Beleuchtungspunkte eine Entschädigung von 11'800 Franken vom Kanton Aargau.
Das Gemeindehaus Hägglingen im Kanton Aargau.
Das Gemeindehaus Hägglingen im Kanton Aargau. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Der Kanton Aargau leistet gemäss dem neuen Strassengesetz eine Abgeltung an Beleuchtungsanlagen für Innerortsstrecken von Kantonsstrassen.

Diese müssen den technischen und betrieblichen Anforderungen der Kantonsstrassenverordnung entsprechen.

Die Abgeltung beträgt pro Kalenderjahr pauschal 200 Franken pro Leuchtpunkt.

Die Gemeinde Hägglingen hat 84 Leuchtpunkte zur Entschädigung angemeldet, davon erfüllen gemäss Rückmeldung vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt (DBVU) 59 Leuchten das Anforderungsprofil, und erhält demnach eine Entschädigung von 11'800 Franken.

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