Sarmenstorf ruft zur Einhaltung der Ruhezeiten auf
Wie die Gemeinde Sarmenstorf berichtet, sind lärmintensive Arbeiten wie Rasenmähen über den Mittag sowie an Sonn- und Feiertagen verboten.
In Sarmenstorf gibt es immer wieder Rückfragen und Beanstandungen zur Einhaltung der Ruhezeiten über den Mittag sowie an Sonn- und Feiertagen.
Sämtliche lärmintensiven Verrichtungen, insbesondere das Rasenmähen sowie der Einsatz anderer lärmiger Maschinen und Werkzeuge im Freien, sind verboten.
Die Ruhezeiten sind von Montag bis Freitag bis 7 Uhr, von 12 bis 13 Uhr und ab 20 Uhr; am Samstag bis 7 Uhr, von 12 bis 13 Uhr und ab 18 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags (ausgenommen Berchtoldstag, Ostermontag, Pfingstmontag und Stephanstag).
Dringende landwirtschaftliche Arbeiten sowie kurzfristige Arbeiten zur Behebung von Notständen sind gestattet.
Veranstaltungen mit störendem Lärm sind bewilligungspflichtig
Ausnahmebewilligungen müssen im Voraus eingeholt werden.
Das Verwenden von Lautsprechern, Megafonen und anderen Verstärkeranlagen im Freien ist nur mit Bewilligung gestattet.
Veranstaltungen oder Handlungen, die durch übermässige Immissionen das Wohlbefinden der Bevölkerung stören können wie beispielsweise Open-Air, Motocross, Auto- und Motorradrennen, Modellfliegen, private wie öffentliche Veranstaltungen et cetera sind bewilligungspflichtig.
Der Gemeinderat kann für öffentliche Anlagen Benützungszeiten und Benützungsvorschriften festlegen.