Wohlen optimiert Winterdienst für sichere Strassen und Wege
Die Gemeinde Wohlen führt einen umfassenden Winterdienst durch und ruft Bürger zur Einhaltung von Regeln wie Rückschnitt und ordnungsgemässem Schneelagern auf.
Wie die Gemeinde Wohlen schreibt, umfasst der Winterdienst in der die Schneeräumung und die Glatteisbekämpfung auf allen Strassen, Trottoirs und Fusswegen in bewohnten Gebieten, sofern deren Notwendigkeit ausgewiesen ist und der Zustand eine rationelle Arbeitsweise erlaubt.
Die öffentlichen Parkplätze werden ebenfalls in den Winterdienst einbezogen. Auch ausserhalb bewohnter Gebiete wird der Winterdienst ausgeführt, sofern ein öffentliches Interesse besteht (Zufahrt Reservoirs, Siedlungen und so weiter).
Auftrag der Gemeinde ist es, auch im Winter Strassen, Plätze und Wege etc. mit geeigneten Mitteln möglichst gefahrlos begeh- und befahrbar zu halten. Es gilt der Grundsatz «So wenig Salz wie möglich, so viel Salz wie nötig».
Es wird empfohlen, stets vorsichtig unterwegs zu sein. Fussgänger sollten geeignetes Schuhwerk tragen. Fahrzeugführende werden gebeten, die Geschwindigkeit an die Witterungs- und Sichtverhältnisse anzupassen. Die Bürger werden gebeten, sich an die Beachtung und Einhaltung wichtiger Regeln zu halten.
Zurückschneiden der Sträucher und Bäume
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen schneiden ihre Hecken, Bäume und Sträucher so zurück, dass die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer (Fussgänger, Velofahrer und Motorfahrzeuglenker) nicht beeinträchtigt wird.
Die lichte Höhe muss bei Fahrbahnen 4,50 Meter und bei Gehwegen 2,50 Meter betragen. Hecken, Bäume und Sträucher sind auf die Grenze zurückzuschneiden.
Der Werkhof steht in der Meldepflicht für nicht zurückgeschnittene Hecken und Bäume, welche beim Winterdienst zu Sicht- und Schneeräumungsproblemen führen können. Der Werkhof hat Grundeigentümer, welche diese Bestimmungen missachten, schriftlich mittels Merkzettel zum Sträucher- und/oder Baumschnitt aufzufordern.
Falls dieser Aufforderung innert Frist nicht Folge geleistet wird, sind die Schneidearbeiten durch das Personal des Werkhofs oder einen Gärtner gegen Verrechnung auszuführen.
Schnee richtig lagern
Es kommt immer vor, dass Schnee von Privatgrundstücken auf der Strasse oder dem Trottoir abgelagert wird. Dieses unzulässige Vorgehen beeinträchtigt den öffentlichen Strassenverkehr.
Der Schnee ist auf dem eigenen Grundstück zu lagern. Ebenso sind Schneeanhäufungen in Sichtzonen um Hydranten und vor Kabinen (IB Wohlen AG, Sunrise, Swisscom) zu vermeiden.
Der zusätzliche Mehraufwand durch Räumungsarbeiten, welcher durch das widerrechtliche Ablagern von Schnee und Eis von Privatgrundstücken (Vorplätzen, Einfahrten, Höfen, und so weiter) auf öffentlichem Grund verursacht wird, wird im Wiederholungsfall der betreffenden Grundeigentümerschaft verrechnet.
Parkierte Fahrzeuge
Wird die Durchfahrt für die Schneeräumungsfahrzeuge durch abgestellte Fahrzeuge erschwert oder verhindert, wird die Strasse erst geräumt, wenn die Hindernisse entfernt sind
Für illegal auf der Strasse abgestellte Fahrzeuge wird jegliche Haftung abgelehnt. Die Gemeinde Wohlen wünscht allen eine schöne und unfallfreie Winterzeit.