ARA Nesselgraben – Projekt-genehmigung Leitungsersatz und Bewilligun
Im Mai 2018 hat die Einwohnergemeindeversammlung für den Ausbau der ARA im Nesselgraben einen Kredit von Fr. 215‘000.- genehmigt.

Inzwischen wurden die Planungsarbeiten weiter geführt. Dabei hat sich gezeigt, dass entgegen der Aussagen in der Vorstudie die bestehende Leitung DN 110 mit einem Innendurchmesser von 100 mm von der Abzweigung Siegenthal bis zur Abzweigung Nesselgraben, KS 48 – 50, nicht oder nur knapp ausreicht, um die Abwasser der zusätzlich angeschlossenen Liegenschaften aufzunehmen. Bedingt durch das geringe Gefälle der im Jahr 2009 eingepflügten Leitung könnte es zu weiteren Schwierigkeiten durch Verstopfungen kommen und der Unterhalt kann nur sehr schlecht und unverhältnismässig teuer ausgeführt werden. Empfohlen wird der Ersatz der best. Leitung (L = ca. 835 m) durch eine im Offenbau verlegte Leitung mit einem Durchmesser von 200 mm.
Gemäss Besprechung mit dem Amt für Wasser und Abfall AWA wird der Leitungsersatz subventioniert. Aufgrund der Submission vom März 2019 muss mit Zusatzkosten von Fr. 65‘000.- gerechnet werden. Diese sind im Moment im Finanzplan noch nicht enthalten, werden aber bei der diesjährigen Überarbeitung integriert. Die Investition wird über die Spezialfinanzierung „Abwasser“ abgewickelt. Sie ist tragbar und wird nicht zu einer Neuverschuldung führen.
Mit den Gemeinden Lauperswil und Rüderswil wird über eine mögliche Kostenbeteiligung verhandelt.