Grosshöchstetten plant Pumptrack-Anlage
Wie die Gemeinde Grosshöchstetten mitteilt, wird der Pumptrack auf einem Teil des gemeindeeigenen und ideal gelegenen Sportplatzes Thalibühl geplant.

Im Mai 2021 wurde der Verein Pumptrack Höchi gegründet, um die Realisierung eines Pumptracks auf privater Basis voranzutreiben. Der Verein will mit einem Pumptrack in Grosshöchstetten die Bewegung und die sozialen Kontakte aller Generationen und Bevölkerungsgruppen fördern. Weiter soll das Freizeitangebot in der eigenen Gemeinde ohne Transportbedarf erweitert werden.
Der Impuls für einen Pumptrack ist von Kindern und Jugendlichen aus Grosshöchstetten ausgegangen. Mit Unterstützung der Kinder- und Jugendfachstelle Region Konolfingen bezieht der Verein die Kinder und Jugendlichen punktuell in den Prozess mit ein.
Geplant wird der Pumptrack auf einem Teil des gemeindeeigenen und ideal gelegenen Sportplatzes Thalibühl. Um das Projekt zu realisieren, ist der Verein auf Sponsoring und Spenden von Privatpersonen, Firmen, gemeinnützigen Organisationen aber auch von der öffentlichen Hand angewiesen. Der Gemeinderat hat auf entsprechendes Gesuch hin einen Beitrag von 200‘000 Franken zugesichert.
Der Beitrag ist gebunden an einen mit dem Verein noch abzuschliessenden Vertrag und wird erst freigegeben, wenn das gesamte Sponsoring Budget erreicht ist. Der Gemeindebeitrag wird mit einem Anteil von 165'000 Franken durch eine Entnahme aus dem Wälti Fonds finanziert. Der Wälti Fonds geht zurück auf eine für die Kindergärten und Schulen beziehungsweise deren Kindern zweckbestimmte Erbschaft.
Pumptrack steht den Kindern zur Verfügung
Die Entnahme wird damit begründet, dass die Schulkinder den wesentlichsten Teil der Nutzergruppen ausmachen. Der geplante Pumptrack steht den Kindern sowohl im Rahmen des Schulsports als auch in der Freizeit zur Verfügung. Die übrigen 35‘000 Franken sollen zu Lasten des Steuerhaushaltes finanziert werden.
Der Finanzbeschluss liegt in diesem Fall abschliessend in der Kompetenz des Gemeinderats. Dies deshalb, weil der Anteil aus dem Wälti Fonds als rechtlich verbindlich zugesicherter und wirtschaftlich sichergestellter Beitrag gilt. In diesen Fällen ist nach Kantonaler Gemeindegesetzgebung das Nettoprinzip anzuwenden.
Das heisst, die Zuständigkeit für den Kreditbeschluss misst sich nur noch am Betrag, welcher zu Lasten des Steuerhaushalts geht, im vorliegenden Fall an den 35‘000 Franken. Mit dem in Aussicht gestellten Gemeindebeitrag werden knapp 60 Prozent des Budgets gedeckt. Für die gut restlichen 40 Prozent ist der Verein auf weitere Beiträge angewiesen.