Abbrennen von Feuerwerk in der Gemeinde Murgenthal
Wie die Gemeinde Murgenthal berichtet, wurden in den vergangenen Jahren immer wieder Feuerwerke in Wohnquartieren inmitten von Häusern und Wohnungen abgebrannt.
In den vergangenen Jahren ist es immer wieder dazu gekommen, dass über Neujahr oder am 1. August Feuerwerke wie Raketen und Feuerwerksbatterien in Wohnquartieren inmitten von Häusern und Wohnungen abgebrannt wurden.
Dieses Verhalten ist nicht nur rücksichtslos, sondern höchst fahrlässig bezüglich Brandgefahr, Brandverletzungen oder Schädigungen der Hörorgane.
Die Feuerwehr bittet die Bevölkerung, die gängigen Verhaltensregeln beim Abfeuern von Feuerwerkskörpern zu beachten.
Der Gemeinderat behält sich vor, Strafanzeige zu erstatten
Das Abbrennen von Feuerwerk auf dem Areal der Schulanlage Riken, Hohwart und Murgenthal ist nur mit schriftlicher Bewilligung des Gemeinderates gestattet.
Das Gesuch ist schriftlich einzureichen und es ist von einer Person zu unterzeichnen, welche für die Einhaltung der Auflagen und das Aufräumen am nächsten Tag die Verantwortung trägt.
Der Gemeinderat Murgenthal behält sich vor, Strafanzeige zu erstatten, wenn ohne Bewilligung Feuerwerk abgebrannt werden sollte.
Gemäss Polizeireglement ist das Abbrennen von Feuerwerk nur am 31. Juli und 1. August sowie am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt, an anderen Tagen ist eine Bewilligung erforderlich.