Oftringen bewilligt Ersatz-Neubau der Brücke Weichlergraben
Wie die Gemeinde Oftringen mitteilt, beginnt für den Neubau der Brücke Weichlergraben/Lauterbächli die 30-tägige Rechtsmittelfrist.
Der Gemeinderat hat dem Bauvorhaben für den Ersatz-Neubau der Brücke Weichlergraben/Lauterbächli am Langernweg die dafür notwendige Bewilligung erteilt.
Auf die ursprünglich einst vorgesehene Trottoirverlängerung wird verzichtet.
Der Entscheid steht unter Vorbehalt des unbenutzten Ablaufs der aktuell laufenden 30-tägigen Rechtsmittelfrist.
Nach der Rechtsmittelfrist wird das weitere Vorgehen bestimmt und in die Wege geleitet.