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An seiner Sitzung vom 9. April 2019 hat der Stadtrat beschlossen, die insgesamt 42 Parkplätze auf dem unteren Postplatz und der angrenzenden Umgebung aufzuheben.

Konferenztisch (Symbolbild)
Konferenztisch (Symbolbild) - Keystone

Dies verlangt der rechtskräftige Bebauungsplan. Aufgrund dessen ist der Stadtrat gezwungen, die 23 Parkplätze auf dem unteren Postplatz und weitere 19 Parkplätze in einem Bereich von 300 Metern rund um das Bebauungsplangebiet formell aufzuheben. Nach der nun vorliegenden Genehmigung des Aufhebungsbeschlusses durch die Sicherheitsdirektion des Kantons Zug erfolgt die öffentliche Publikation. Gegen die Aufhebung der Parkplätze kann anschliessend Beschwerde erhoben werden. Eine solche Beschwerde hätte aufschiebende Wirkung. In diesem Fall würden alle 42 Parkplätze bis zum definitiven Entscheid der Gerichte bestehen bleiben.

Der rechtskräftige Bebauungsplan Post verlangt zwingend die Aufhebung von mindestens 60 öffentlichen oberirdischen Parkplätzen. Im Bebauungsplan heisst es u.a.: «In einer ersten Etappe sind im Zusammenhang mit der Umgestaltung des oberen Postplatzes 35 Parkplätze aufzuheben. Im Zusammenhang mit der innert Jahresfrist nach Eröffnung des Parkhauses zu realisierenden Umsetzung des Gestaltungs- und Nutzungskonzeptes für den unteren Postplatz sind in zweiten Etappe mindestens 25 oberirdische Parkplätze auf dem unteren Postplatz aufzuheben.» Dieses Gestaltungs- und Nutzungskonzept lag mit dem Ergebnis des Wettbewerbs für die Neugestaltung des Postplatzes im Dezember 2011 vor.

Bebauungsplan in Bearbeitung

Der Stadtrat ist die Aufhebung – wie vom Bebauungsplan vorgesehen – in Etappen angegangen. 18 Parkplätze auf dem oberen Postplatz wurden bereits entfernt. Gerne hätte der Stadtrat die Aufhebung der weiteren 42 Parkplätze ausgesetzt. Deshalb hat er nach Annahme der Initiative «Ja zu Gewerbe und Läden in der Altstadt» dem Kanton umgehend den geänderten Bebauungsplan eingereicht, der sich auf die Aufhebung der Parkplätze auf dem oberen Postplatz beschränkt. Mit dem negativen Vorprüfungsbericht des Kantons wurde die Durchsetzungskraft der Initiative ausgehebelt und der Stadtrat muss von einer Ungültigkeit oder zumindest einer Teilungültigkeit ausgehen. Er ist deshalb gehalten, den heute rechtskräftigen Bebauungsplan Post umzusetzen, auch wenn er das Baudepartement bereits mit der Ausarbeitung eines genehmigungsfähigen Bebauungsplans beauftragt hat. Dieser revidierte Bebauungsplan soll auf einer Lösung basieren, die auch der Kanton mitträgt. Hätte sich der Stadtrat gegen die Umsetzung des heute rechtskräftigen Bebauungsplans entschieden, wäre mit einer Rechtsverweigerungs- und Aufsichtsbeschwerde zu rechnen gewesen.

Diese Parkplätze sollen aufgehoben werden

Die Auswahl der aufzuhebenden 19 Parkplätze im Bereich von 300 Metern rund um das Bebauungsplangebiet soll nicht auf Kosten eines einzelnen Stadtquartiers erfolgen. Um dies sicherzustellen, führte die Stadt Zug bereits im Januar 2018 eine öffentliche Informationsveranstaltung durch. Neben den 23 Parkplätzen auf dem unteren Postplatz sollen 19 Parkplätze an folgenden Orten entfernt werden: Hirschenplatz (5 PP), Zeughausgasse Münz (1 PP), Schmidgasse (1 PP), Vorstadt (4 PP), Gartenstrasse Ost (3 PP), Gartenstrasse West (2 PP), Zeughausgasse/Falkengasse (3 PP). Letztere bleiben jedoch bestehen, weil im Bereich Postplatz/Schanz nur 3 und nicht 6 Parkplätze realisiert werden konnten.

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