Kanton Zug setzt für Auffrischimpfung Vier-Monate-Frist um
Zugerinnen und Zuger, bei denen die zweite Coronaimpfung länger als vier Monate zurückliegt, können sich ab sofort für die Auffrischimpfung anmelden. Ziel sei es, bis Ende Januar 2022 allen diesen Personen die dritte Impfung zu verabreichen, teilte die Gesundheitsdirektion am Dienstag mit.
Die eidgenössische Kommission für Impffragen passte am Montag ihre Impfempfehlung für die Corona-Auffrischimpfung an und verkürzte die Frist von sechs auf vier Monate. Der Kanton Zug setze diese angepasste Impfempfehlung ab sofort um, hiess es in der Mitteilung.
Um möglichst viele Personen möglichst bald boostern zu können, bleibt das kantonale Impfzentrum auch über die Feiertage offen. Geschlossen ist es nur am 25. Dezember und am 1. Januar. Die Wichtigkeit der Auffrischimpfung sei durch die schnelle Ausbreitung der Omikron-Variante noch einmal deutlich gestiegen, teilte die Gesundheitsdirektion weiter mit.