Zuger Kantonsrat passt Datenschutzgesetz an
Der Kanton Zug passt sein Datenschutzgesetz den europäischen Vorgaben an. Das Parlament hat am Donnerstag in erster Lesung den Vorschlag der Regierung beraten und einige Anpassungen vorgenommen.
In der vorberatenden Kommission war beantragt worden, auf die Vorlage nicht einzutreten. Es wurde befürchtet, das neue Gesetz könnte für die Gemeinden erhebliche Mehrkosten bedeuten. Und, dass die Vorlage mehr Unsicherheit als Sicherheit bringe, sagte Kommissionspräsident Anastas Odermatt (ALG). Dieser Antrag scheiterte aber. Die Kommission beschloss mit 12 zu 3 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten.
So kam es auch am Donnerstagvormittag im Kantonsrat zu einer Abstimmung über Nichteintreten. Den entsprechenden Antrag stellte SVP-Kantonsrat Philipp C. Brunner. Er kritisierte die «EU-gläubige Regierung» und war der Ansicht, mit dem Gesetz würde der Kanton Zug «rote Linien überschreiten. » Sein Anliegen aber scheiterte mit 18 zu 56 Stimmen.
Europäische Vorgaben verlangen sowohl eine Anpassung des Bundesrechts als auch des kantonalen Rechts. Zu den wichtigsten Neuerungen zählt, dass Pflichten der verantwortlichen Organe präzisiert und stärker auf den Schutz der betroffenen Personen ausgerichtet werden.
Der Revisionsentwurf modernisiert die verwendete Terminologie um die Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht zu verbessern. So werden gewisse Begriffe aus dem europäischen Recht übernommen.
Anpassungen werden bei der Bearbeitung von Daten zu Forschungszwecken oder hinsichtlich der Organe, welche Personendaten bearbeiten, vorgenommen. Hier soll eine Einheitlichkeit mit der vorgesehenen bundesrechtlichen Regelung geschaffen werden.
Bei allen Fraktionen war der Vorschlag der Regierung mehrheitlich unbestritten. Der Rat nahm in der Detailberatung einige Änderungen vor. Die Schlussabstimmung über das Datenschutzgesetz findet nach der zweiten Lesungen in einigen Wochen statt.