Zuger Regierungsrat bestätigt Kritik an Mehrwertinitiative
Das Komitee «2x Nein zu gefährlicher Mehrwertinitiative und extremen Gegenvorschlag» lehnt beide Vorlagen ab. Das geltende Zuger Recht ist bundeskonform.

Die jüngste Antwort des Zuger Regierungsrats auf eine Kleine Anfrage von Kantonsrat und Fraktionschef Michael Arnold bringt es auf den Punkt:
Die zentralen Kritikpunkte des Komitees gegen die Mehrwertinitiative und den Gegenvorschlag sind vollumfänglich berechtigt.
Kein doppeltes Spiel mit dem preisgünstigen Wohnungsbau
Unmissverständlich stellt die Regierung klar: Die Erstellung preisgünstiger Wohnungen gilt nicht als Sachleistung im Sinne des Gesetzes. Diese Einschätzung stützt sich auf das rechtlich fundierte Gutachten von Rechtsanwalt B. Stalder.
Das bedeutet: Die Mehrwertabgabe stellt unbestreitbar eine finanzielle Zusatzbelastung dar.
Dies ist besonders fatal, da beim Bau von Mietwohnungen die Abgabe sofort fällig wird, während die Mieterträge erst über Jahrzehnte hinweg anfallen.
Bebauungspläne werden gleichbehandelt – trotz höherer Anforderungen
Besonders brisant: Der Regierungsrat bestätigt, dass für Bebauungspläne dieselben Abgabesätze gelten wie für Um- oder Aufzonungen. Das ist nicht nachvollziehbar. Denn Bebauungspläne bedeuten deutlich mehr Komplexität, höhere Kosten und ein erhöhtes Risiko von Einsprachen, welche zu jahrelangen Blockaden führen können.
Bauherrschaften müssen diese Instrumente «erkaufen», indem sie vielfältige Anforderungen von Gemeinden und Kanton erfüllen – sei es in Bezug auf Gestaltung, Erschliessung, Nachhaltigkeit oder Freiraumgestaltung.
Die Realität zeigt: Selbst sogenannt «einfache» Bebauungspläne benötigen heute oft mehrere Jahre, bis sie rechtskräftig sind.
Die Gleichsetzung mit simplen Auf- oder Umzonungen ist daher nicht nur realitätsfremd – sie ist ein Schlag gegen jedes Bestreben nach qualitätsvoller Verdichtung und fortschrittlicher Raumplanung. Denn gerade Bebauungspläne ermöglichen architektonisch und städtebaulich hochwertige Projekte.
Falschaussagen der Initianten – Fakten der Regierung
Die von Initianten und Befürwortern des Gegenvorschlags verbreitete Behauptung, Bebauungspläne seien von der Mehrwertabgabe nur untergeordnet oder gar nicht betroffen, wird durch die Ausführungen der Regierung eindeutig widerlegt.
Bebauungspläne spielen eine zentrale Rolle in der Raumplanung des Kantons Zug – dies belegt nicht nur ihre hohe Anzahl, sondern auch ihr gesetzlich verankerter Zweck: Die Sicherstellung einer qualitätsvollen Verdichtung.
In einem Kanton, der kaum noch über unbebaute Grünflächen verfügt, sind Bebauungspläne das entscheidende Instrument für eine intelligente Siedlungsentwicklung.
Wenn deren Attraktivität durch massive finanzielle Belastungen geschwächt wird, erfolgt keine koordinierte Verdichtung mehr – stattdessen wird jeder Grundeigentümer wieder isoliert auf seiner Parzelle bauen. Dabei wären parzellenübergreifende Gesamtplanungen aus raumplanerischer Sicht weitaus sinnvoller.
Bundeskonformität bestätigt – Reform unnötig
Zum Schluss hält der Regierungsrat unmissverständlich fest: Das geltende Zuger Recht ist bundeskonform. Es besteht kein Anpassungsbedarf.
Die Mehrwertinitiative und der Gegenvorschlag sind eine Zwängerei – sie stellen ein unnötiges, überregulierendes und kontraproduktives Regelwerk dar, welche die bestehenden Planungsinstrumente schwächt, anstatt sie zu stärken.
Fazit des Komitees
Die Aussagen des Regierungsrats sind eindeutig: Die Mehrwertinitiative und der Gegenvorschlag untergraben die Verdichtung, erschweren den Wohnungsbau und schaffen massive Rechtsunsicherheit – ohne jeden Mehrwert für die Bevölkerung.
Hinzu kommt die unnötige Bevormundung der Gemeinden.
Das Komitee lehnt beide Vorlagen entschieden ab.