Das Zürcher Obergericht hat am Freitagabend einen Bäcker wegen Diskriminierung durch Verbreitung von Ideologien verurteilt.
Am Zürcher Obergericht müssen sich am Montag sechs Fans des FC Schaffhausen wegen eines frauenfeindlichen Banners verantworten. (Archivbild)
Am Zürcher Obergericht müssen sich am Montag sechs Fans des FC Schaffhausen wegen eines frauenfeindlichen Banners verantworten. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Das Zürcher Obergericht verurteilte am Freitagabend einen Bäcker wegen der Verbreitung diskriminierender Ideologien. Er habe zum Nachdenken anregen, nicht vor einer jüdischen Weltverschwörung warnen wollen, brachte der 62-Jährige vergeblich vor.

Das Obergericht verhängte eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 50 Franken. Es stiess damit das Urteil des Bezirksgerichts Winterthur um, das den Mann freigesprochen hatte.

Bäcker bekräftigt: «Damit die Leute sich informieren können»

Der Bäcker hatte auf seiner Internetseite eine Videoserie zugänglich gemacht. Darin hiess es, dass eine sich als Juden ausgebende Gruppe Kinder opfere und deren Blut trinke, die Weltherrschaft anstrebe und auch – neben vielem weiterem – für den Zweiten Weltkrieg verantwortlich sei.

Der Bäcker hatte geltend gemacht, dass es um Einzelpersonen gegangen sei, nicht um Juden. «Ich habe in guter Absicht diese Videos publiziert, damit sich die Leute informieren können.» Das Zürcher Obergericht sprach indes von einem üblen Machwerk. Der 62-Jährige habe Diskriminierung und Diffamierung von Juden in Kauf genommen.

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