Umwelt

Baudirektor Neukom wirbt für neuen Umwelt-Verfassungsartikel

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Für einmal geht dem Regierungsrat eine Initiative fast zu wenig weit: Die «Kreislauf-Initiative» der Jungen Grünen findet Baudirektor Martin Neukom (Grüne) «zu eng formuliert». Sein Gegenvorschlag für einen neuen Umwelt-Verfassungsartikel soll deshalb mehr beinhalten.

Martin Neukom
Martin Neukom (Grüne) will langfristige Klimastrategie erarbeiten. - Keystone

Für einmal geht dem Regierungsrat eine Initiative fast zu wenig weit: Die «Kreislauf-Initiative» der Jungen Grünen findet Baudirektor Martin Neukom (Grüne) «zu eng formuliert». Sein Gegenvorschlag für einen neuen Umwelt-Verfassungsartikel soll deshalb mehr beinhalten.

Die «Kreislauf-Initiative» der Jungen Grünen fordert einen neuen Verfassungsartikel, mit dem ressourcenschonender Konsum und weitgehende Kreislaufwirtschaft verankert werden sollen.

Dabei konzentriert sich die Initiative grösstenteils auf Privathaushalte, etwa mit dem Thema Food Waste oder dem Vermeiden von Verpackungen. Der Regierungsrat, insbesondere der Grüne Baudirektor Martin Neukom, ist inhaltlich zwar völlig einer Meinung wie die Jungen Grünen, hätte selber aber gerne noch etwas mehr.

Denn nicht die Privathaushalte sind für den grössten Haufen Abfall verantwortlich, sondern die Bauwirtschaft. Von den drei Tonnen Abfall pro Kopf und Jahr stammt nur ein Viertel von den Haushalten.

«Wenn Bauschutt wiederverwertet wird, fällt das wirklich ins Gewicht», sagte Neukom am Dienstag vor den Medien. Der Gegenvorschlag des Regierungsrates ist deshalb breiter formuliert und konzentriert sich nicht primär auf die Haushalte.

Was hingegen fehlt, ist die explizite Erwähnung von Anreizen. In der Initiative der Jungen Grünen steht, dass Kantone und Gemeinde auch «Anreize» für ressourcenschonenden Konsum schaffen sollen. Im Gegenvorschlag des Kantons sind lediglich «günstige Rahmenbedingungen» erwähnt.

Für Neukom ist dies jedoch kein grosser Unterschied, denn ein Verfassungsartikel sei abstrakt und gebe lediglich die Richtung vor. Die konkreten Massnahmen seien nicht hier verankert, sondern müssten noch von Kanton und Gemeinden beschlossen werden. Ein Beispiel wäre etwa, dass der Kanton die Plastiksammlung vorschreibt.

Juristisch gesehen bräuchte der Kanton dafür aber nicht einmal einen Umwelt-Verfassungsartikel, der die Richtung vorgibt. Er könnte solche Massnahmen auch heute schon beschliessen, ganz ohne neuen Verfassungsartikel 106a.

Die Initiative der Jungen Grünen und der Gegenvorschlag gehen nun in die kantonsrätliche Kommission und danach in den Kantonsrat. Das letzte Wort hat dann das Volk. Spätestens am 25. September 2022 soll die Vorlage an die Urne kommen.

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