Stadt Zürich

Bürgerliche zufrieden: Doch kein Impfzwang bei Zürcher Reha-Zentren

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Eine rote Linie sei überschritten worden, hielten drei bürgerliche Kantonsräte noch am Montag in einer Anfrage verärgert fest. Am Mittwoch haben sie sich aber schon wieder erleichtert gezeigt: Die von ihnen befürchtete «versteckte Impfpflicht» für Besucher der Zürcher Reha-Zentren in Wald und in Davos kommt nicht.

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Der Kantonsrat Zürich stellt sich gegen Konversationstherapien. (Symbolbild) - Keystone

Der auffällige Hinweis zu neuen Besucherrichtlinien auf der Website der Zürcher Reha-Zentren hatte am Montag die Kantonsräte Erich Vontobel (EDU, Bubikon), Erika Zahler (SVP, Boppelsen) und Martin Huber (FDP, Neftenbach) aufgeschreckt: «Nur vollständig geimpfte Besuchspersonen sind zugelassen.»

Das sei so nicht hinnehmbar, hielten die drei Politiker in ihrer Anfrage fest. Vom Regierungsrat wollten sie wissen, wie er «zu dieser faktischen Impfpflicht» stehe, welche «unschöne Erinnerungen an Apartheid aufleben lässt und das Potential hat, unsere Gesellschaft in zwei Gruppen - Privilegierte und Nichtprivilegierte - zu spalten».

Das seit Monaten bestehende Besuchsverbot sei belastend für die Patientinnen und Patienten, halten die Zürcher Reha-Zentren auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA fest. «Wir suchen nach Möglichkeiten, um es zu lockern. Gleichzeitig ist es unsere Pflicht, unsere gesundheitlich oft stark geschwächten Patientinnen und Patienten vor einer Ansteckung zu schützen.»

Deshalb habe man ab Montag zumindest geimpften Personen wieder die Möglichkeit einräumen wollen, ihre Angehörigen besuchen zu können. «Für diesen ersten Schritt in Richtung Öffnung erhielten wir nicht nur Lob, sondern auch Kritik von Bürgern, welche die Regelung als diskriminierend empfanden.»

Die Zürcher Rhea-Zentren haben deshalb ihre Richtlinien überarbeitet. Seit Mittwoch wird in den Reha-Zentren in Wald und in Davos als Besucher nicht mehr nur zugelassen, wer «einen Impfnachweis mit vollständiger Impfung vorweisen» kann.

Auch wer ein negatives PCR-Testergebnis vorzeigt, das nicht älter als 72 Stunden ist, oder für das vergangene halbe Jahr eine Covid-19-Erkrankung belegen kann, darf eine Patientin oder einen Patienten besuchen.

Bei den Besuchen gilt gemäss den angepassten Richtlinien weiterhin eine allgemeine Maskentragpflicht. Zudem sind die allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten. Maximal ein einstündiger Besuch pro Patient ist erlaubt.

Mit diesen Regelungen erhoffen sich die Zürcher Reha-Zentren, dass sie sowohl dem notwendigen Schutz der Patienten als auch dem Anliegen einer möglichst geringen Einschränkung des Besuchsrechts Rechnung tragen können, wie sie weiter festhalten.

EDU-Kantonsrat Erich Vontobel zeigt sich auf Anfrage erfreut, dass die Besuchsregeln derart rasch angepasst wurden: «Es geht in die richtige Richtung.»

Die eingereichte, aber noch nicht beantwortete Anfrage hält er damit aber nicht für überholt, da darin noch weitere Fragen aufgeworfen werden. So soll der Regierungsrat beispielsweise darlegen, wie er sich zur grundsätzlichen Problematik stellt, «Bevölkerungsgruppen aufgrund eines Gesundheitsmerkmals unterschiedlich zu behandeln, indem Grundrechte eingeschränkt werden».

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