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Einsetzung privater Beistände – Möglichkeiten und Grenzen

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Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Stadt Zürich hat den Auftrag, Kinder und Erwachsene zu schützen und zu unterstützen, wenn sie selbst oder ihre Familie dazu nicht mehr in der Lage sind.

Dorf (Symbolbild)
Dorf (Symbolbild) - SDA Regional

Bei Bedarf ordnet sie Beistandschaften für Kinder und Erwachsene an. Die Beistandschaften werden von Berufsbeiständen oder Privatpersonen geführt. Dies können Angehörige oder auch Freiwillige sein. Der KESB ist es ein wichtiges Anliegen, wenn möglich private Beistände einzusetzen. Dies hat aber auch Grenzen. Verwandte sind oft, aber nicht immer eine gute Lösung für die verbeiständete Person. Innerfamiliäre Konflikte, Interessenkollisionen und komplexe Betreuungssituationen können die Einsetzung eines Berufsbeistands notwendig machen.

Erlangt die KESB Kenntnis von der Gefährdung einer Person, tätigt sie die notwendigen Abklärungen unter Einbezug der Betroffenen. Ist eine Unterstützung notwendig und kann diese nicht durch freiwillige (private und öffentliche) Angebote abgedeckt werden, ordnet die KESB eine Beistandschaft an. Als Beiständinnen oder Beistände kommen persönlich und fachlich geeignete Personen in Frage, die für diese Aufgabe genügend Zeit aufwenden können. Das können Privatpersonen aus dem persönlichen Umfeld (Angehörige, d.h. vor allem Eltern, Kinder, Geschwister oder Bekannte), freiwillige andere Privatpersonen oder Berufsbeistände sein.

Die KESB prüft immer im konkreten Einzelfall, ob eine Privatperson eingesetzt werden kann. Die betroffene Person hat dabei ein Vorschlagsrecht. Wünsche von Angehörigen werden wenn immer möglich berücksichtigt. Für die Einsetzung von Privaten sprechen vor allem eine bereits bestehende Vertrauensbeziehung, Kenntnis der Verhältnisse und die zeitliche Verfügbarkeit. Es kann aber auch Gründe für die Einsetzung von professionellen Beiständinnen und Beiständen geben. Dann, wenn die schutzbedürftige Person eine Unterstützung durch Angehörige ablehnt, ein Interessenkonflikt (etwa ein massiver Streit innerhalb der Familie) besteht oder ein Angehöriger aus persönlichen oder fachlichen Gründen nicht geeignet ist.

So sind zum Beispiel schwere psychische Erkrankungen, Gewaltbereitschaft oder Suchterkrankungen in der Regel zu komplexe Situationen für Private. In diesen Fällen braucht es Fachpersonen als Beistände. Bei Beistandschaften für Kinder und Jugendliche werden fast immer Fachleute eingesetzt.

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