Der Zürcher Regierungsrat will Veranstaltern von Grossanlässen trotz Corona-Unsicherheiten eine gewisse Sicherheit bieten: Er beantragt dem Kantonsrat, sich mit 30 Millionen Franken am Schutzschirm des Bundes zu beteiligen, wie er am Donnerstag mitteilte.
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Ein Mann geniesst das sonnige Wetter beim Zeitunglesen an der Limmat, gegenüber dem Niederdorf in Zürich. (Symbolbild) - Keystone

Der Zürcher Regierungsrat will Veranstaltern von Grossanlässen trotz Corona-Unsicherheiten eine gewisse Sicherheit bieten: Er beantragt dem Kantonsrat, sich mit 30 Millionen Franken am Schutzschirm des Bundes zu beteiligen, wie er am Donnerstag mitteilte.

Es ist davon auszugehen, dass bald wieder Grossanlässe auf die Beine gestellt werden: Ab Juli sollen Events mit bis zu 3000 Besucherinnen und Besuchern möglich sein, ab September solche mit 10'000. Doch Organisatoren, die ihre Events nun planen, sind nicht auf der sicheren Seite - je nach epidemiologischer Entwicklung drohen wieder neue Einschränkungen.

Der geplante Schutzschirm soll ihnen nun eine gewisse Planungsperspektive bieten, damit Konzerte, Sportevents oder Kongresse möglichst bald wieder stattfinden können, hält der Regierungsrat in seiner Mitteilung fest.

Bleiben Veranstalter auf ungedeckten Kosten sitzen, weil ihr Anlass wegen einer behördlichen Anordnung abgesagt, eingeschränkt oder verschoben werden muss, übernehmen Bund und Kanton je hälftig einen Grossteil der ungedeckten Kosten.

Der Zürcher Regierungsrat betragt dem Kantonsrat dafür einen Kredit von insgesamt 31 Millionen Franken. 30 Millionen sind für den eigentlichen Schutzschirm vorgesehen. 1 Million für den Beizug von Dritten, welche die Zusicherungen und Auszahlungen der Entschädigungen abwickeln sollen.

«Der Schutzschirm ist für den Erhalt der vielen Arbeitsplätze in der Eventbranche und die grosse gesellschaftliche Bedeutung von Veranstaltungen ganz zentral», wird Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh (FDP) in der Mitteilung zitiert. Er ermögliche auch einen Schritt auf dem Weg zurück in die Normalität.

Gemäss Bundesvorgaben ist der Schutzschirm auf «Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung» beschränkt. Es sollen Events unterstützungsfähig sein, die öffentlich zugänglich und für mehr als 1000 Personen pro Tag ausgelegt sind und zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022 vorgesehen sind.

Die Veranstalter, die wegen einer Absage, Einschränkung oder Verschiebung einen Verlust beklagen, müssen den Schaden nachweisen - und sich daran beteiligen. 30'000 Franken müssen sie selber tragen, und vom darüber hinaus verbleibenden Betrag einen Selbstbehalt von 20 Prozent. Bund und Kantone übernehmen pro Event maximal 5 Millionen Franken.

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