Im Mai entscheidet Kanton Zürich über Stimmrechtsalter 16
Am 15. Mai werden die Stimmberechtigten im Kanton Zürich darüber entscheiden, ob künftig bereits 16- und 17-Jährige mitbestimmen dürfen. Am selben Termin kommen drei weitere Vorlagen an die Urne, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte.
Die Senkung des Stimmrechtsalters geht auf eine Parlamentarische Initiative der GLP zurück, die im Kantonsrat von SP, Grünen, CVP, EVP und AL mitgetragen wurde. FDP und SVP sprachen sich gegen das Anliegen aus.
Vorgesehen ist, dass bereits 16-Jährige bei kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen mitentscheiden können. In ein Amt können sie sich dabei aber noch nicht wählen lassen - das Wählbarkeitsalter soll bei 18 Jahren bleiben. Beim Urnengang befinden die Zürcherinnen und Zürchern nun darüber, ob die kantonale Verfassung entsprechend angepasst wird.
Am 15. Mai wird zudem auf kantonaler Ebene über einen Klimaschutzartikel abgestimmt. In der Verfassung soll festgehalten werden, dass sich Kanton und Gemeinden für die Begrenzung des Klimawandels einsetzen müssen.
Zudem werden die Zürcherinnen und Zürcher über das neue Bürgerrechtsgesetz befinden. Der Bund regelt zwar die Grundsätze einer Einbürgerung, lässt den Kantonen aber etwas Spielraum.
Das von Regierungs- und Kantonsrat ausgearbeitete Gesetz orientiert sich weitgehend am Vorschlag des Bundes. Eine Verschärfung sieht es einzig bei kriminellen Jugendlichen vor; für diese soll in Zürich je nach Schwere des Delikts eine Wartezeit von zwei oder fünf Jahren bestehen. Der SVP geht das Gesetz zu wenig weit; sie hat das Referendum ergriffen.
Schliesslich entscheiden die Stimmberechtigen, ob Mutter und Vater nach einer Geburt oder einer Adoption eines Kindes im Kanton Zürich Anspruch auf 18 Wochen Elternzeit erhalten. Die Elternzeit-Initiative der SP wurde im Kantonsrat mit 108 zu 56 Stimmen zu Ablehnung empfohlen.