Stadt Zürich

Jeden Tag eine neue Stiftung

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Zürich,

Trotz der Coronapandemie sind 2021 in der Schweiz 365 Stiftungen neu gegründet worden – so viele, wie seit fünf Jahren nicht mehr.

Flagge Schweiz
Die Schweizer Flagge. - dpa

Das Nettowachstum hat sich im Vergleich zum Vorjahr sogar verdoppelt, auch wenn die Zahl der Liquidationen mit 219 weiterhin hoch bleibt. Insgesamt gab es Ende 2021 in der Schweiz 13’524 Stiftungen, womit die Schweiz in Bezug auf die Stiftungsdichte weltweit immer noch an der Spitze liegt.

Neue Förderansätze wie Impact Investing, Social Entrepreneurship und philanthropische Gesellschaften sind stark auf dem Vormarsch.

Der Stiftungssektor in Zahlen: Zürich überholt Genf

Auch im Jahr 2021, das zeigen die vom Center for Philanthropy Studies (CEPS) in Basel erhobenen Zahlen deutlich, hat der Schweizer Stiftungssektor nichts an Dynamik eingebüsst: Zu den vielen Neugründungen (365) kam 2021 auch wieder eine grosse Zahl an Liquidationen (219). Mit 51 neu gegründeten Stiftungen löst der Kanton Zürich den bisherigen Spitzenreiter Genf (48 neue Stiftungen) ab.

Zürich ist mit insgesamt 2232 Stiftungen vor den Kantonen Bern (1390), Waadt (1370), Genf (1294) und Basel-Stadt (908) weiterhin die Stiftungshochburg der Schweiz. Den grössten Zuwachs an Stiftungsgründungen verzeichneten 2021 jedoch die Kantone Zug (plus 8,1 Prozent), Thurgau (plus 5,8 Prozent), und Aargau (5,7 Prozent).

Trotz eines leichten Anstiegs des Frauenanteils sind Frauen im Vergleich zu Männern in den Schweizer Stiftungsräten immer noch stark untervertreten: Nur 31,7 Prozent der Stiftungsratsmandate in der Schweiz werden von Frauen gehalten (2020: 30,9 Prozent). Beim Präsidium ist die Verteilung noch ungleicher: Gerade 22 Prozent der Schweizer Stiftungen haben eine Frau als Präsidentin. Der Anteil von Frauen in der Geschäftsführung von Stiftungen ist mit 38,1 Prozent schon etwas höher.

Rechtliche Entwicklungen 2021: Leicht revidiertes Stiftungsrecht

Die parlamentarische Initiative Luginbühl (Schweizer Stiftungsstandort. Stärkung) wurde im Dezember 2021 in einer reduzierten Version angenommen. Die Schweiz erhält jetzt ein leicht revidiertes Stiftungsrecht, das eine Erweiterung der Stifterrechte, die Vereinfachung von unwesentlichen Änderungen der Stiftungsurkunde, eine Klarstellung betreffend die Form von Urkundenänderungen sowie eine gesetzlich geregelte Stiftungsaufsichtsbeschwerde enthält, nicht jedoch eine gesetzliche Honorierungsmöglichkeit für die Stiftungsorgane.

Dies ist ein Entscheid, der die Attraktivität der Stiftungsarbeit negativ beeinflussen kann. Schon heute fehlen vielen Stiftungen die finanziellen Möglichkeiten, eine professionelle Geschäftsführung einzusetzen: Nur gerade 14,6 Prozent der Schweizer Stiftungen weisen eine Geschäftsführung aus, die übrigen werden ehrenamtlich durch den Stiftungsrat geführt.

Weitere Entwicklungen, die den Gemeinnützigkeitssektor tangieren können, sind die Revision zur Stiftungsaufsicht im Kanton Zürich, die Ablehnung der Motion Noser und das Datenschutzgesetz.

Die Rechtsprechung wurde 2021 von einschneidenden Urteilen zu Familienstiftungen geprägt, die das Leben dieses Rechtsinstituts weiter erschweren. Zudem erging ein fragwürdiges Urteil zur Steuerbefreiung von gemeinnützigen Holdingstiftungen.

Neue Förderansätze ergänzen die klassische Stiftungsarbeit

Eine grosse Dynamik zeigt sich nicht nur bei den Zahlen, sondern auch bei der Förderung: Neue Modelle, welche schnelles und unkompliziertes Handeln ermöglichen, erfreuen sich zunehmender Beliebtheit und wurden während der Coronapandemie unter Beweis gestellt. Mit wachsenden Herausforderungen in Bezug auf Gesellschaft und Umwelt sind Lösungen dringend gefragt.

Das diesjährige Special zeigt sehr deutlich, dass der klassische Förderansatz dabei ist, sich von Grund auf zu wandeln. Neue philanthropische Gesellschaften in Form von Aktiengesellschaften ergänzen sich mit Förderansätzen, in denen die Stiftungen nicht mehr projektorientiert Vergabungen tätigen, sondern in Organisationen investieren, deren Tätigkeiten sie überzeugen und an welche sie glauben.

Die Rechtsform der Stiftung hat weiterhin ihre unumstrittene Daseinsberechtigung. Sei es, um «kompromisslos und auf neuen Wegen gesellschaftliche Probleme anzugehen» oder um «mit nachhaltigem, langem Atem» zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderung beizutragen. Nachzulesen im Argumentarium, welches 17 Experten aus dem Sektor unter dem Motto «Gute Gründe für Stiftungen» formulieren.

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