Mario Fehr: Gesamtregierung nimmt Sicherheitsdirektor in Schutz
Linke Beschwerdeführer werfen dem Sicherheitsdirektor Mario Fehr Falschaussagen zum Thema Coronavirus im Asylwesen vor.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Gesamtregierungsrat stellt sich vor Mario Fehr.
- Er soll Falschaussagen zum Thema Coronavirus im Asylwesen gemacht haben.
- Dies wird dem Sicherheitsdirektor von linken Beschwerdeführern vorgeworfen.
Der Gesamtregierungsrat nimmt den Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) in Schutz. Er soll an einer Medienkonferenz zum Thema Coronavirus im Asylwesen falsche Aussagen gemacht haben. Dies werfen ihm linke Beschwerdeführer vor.
Auslöser der Auseinandersetzung war eine Strafanzeige gegen Mario Fehr und zwei Mitarbeiterinnen seiner Sicherheitsdirektion. Eine Gruppe abgewiesener Asylsuchender sowie Asyl-Vertreter zeigten die drei Ende Mai bei der Oberstaatsanwaltschaft an. Dies, weil die Sicherheitsdirektion in den kantonalen Notunterkünften viel zu wenig für den Schutz vor Corona getan habe.
Die Lage in den Notunterkünften sei katastrophal gewesen, so die Kritik. In einzelnen Unterkünften habe es nicht mal Seife gegeben, geschweige denn Desinfektionsmittel. Die Leute seien zudem trotz Ansteckungsgefahr in Mehrbettzimmern untergebracht gewesen.
Mario Fehr bezeichnet Missstände als «Fake News»
Der Sicherheitsdirektor wollte diese Kritik nicht auf sich sitzen lassen. Zwei Wochen später griff Fehr das Thema an einer Medienkonferenz auf. Er zeigte Schlagzeilen von Zeitungen, in denen über die mutmasslichen Missstände berichtet wurde. Diese Vorwürfe seien alle «Fake News», sagte er damals.
Den Vorwurf der «Fake News» wollten wiederum die abgewiesenen Asylbewerber und die Asyl-Vereine nicht tolerieren. Sie wandten sich an den Gesamtregierungsrat und verlangten, dass Fehr «solch tatsachenwidrige Äusserungen» künftig unterlässt. Sonst müssten aufsichtsrechtliche Massnahmen gegen Fehr ausgesprochen werden.
Der Gesamtregierungsrat stellt sich aber vor ihr kritisiertes Mitglied. Fehr habe nicht gegen klares Recht verstossen und auch keine öffentlichen Interessen missachtet, teilte der Regierungsrat am Freitag mit. Dass politische Beurteilungen nicht immer der Meinung von Interessenvertretern entsprächen, liege in der Natur der Sache. Es gebe somit keinen Grund, Fehr mit einer aufsichtsrechtlichen Massnahme zu bestrafen.
Noch hängig ist die eigentliche Strafanzeige gegen Fehr und seine beiden Mitarbeiterinnen. Ob die Oberstaatsanwaltschaft Ermittlungen gegen die drei zulässt, ist noch offen.