Stadt Zürich

Mietzinsreduktionen: Stadtrat unterstützt Gastro und Gewerbe

Stadt Zürich
Stadt Zürich

Zürich,

Die Stadt Zürich unterstützt Gastro- und Gewerbebetriebe, deren Mietobjekte von behördlich verordneten Massnahmen betroffen sind.

Zürich
Blick auf die Stadt Zürich: Alleine hier leben 700 internationale Auslandaufenthalter. Die Zahl hat sich in den letzten 20 Jahren versiebenfacht. - Keystone

Der Stadtrat hat Anfang April 2020 (STRB 310/2020) beschlossen, dass er Gastro- und Gewerbe-Mietparteien, deren Mietobjekt direkt von Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen war (behördlich angeordneten Nutzungsverbote oder -einschränkungen), für die Dauer des Verbots oder der Einschränkung Mietzinsherabsetzungen gewährt. Diese richten sich nach dem Ausmass der vom Verbot, respektive der Einschränkung betroffenen Teile des Mietobjekts.

Zudem wurde sowohl mit Gewerbemietenden als auch mit Gastro-Betrieben vereinbart, dass sie die im Mietvertrag festgelegten Öffnungszeiten anpassen können. Das ermöglicht ihnen, flexibler auf das Kundinnen- und Kundenaufkommen zu reagieren. Stundungen und Abzahlungsvereinbarungen haben die Liquidität der Mietparteien zusätzlich geschont.

Weitere Mietzinsreduktionen für betroffene Betriebe

In den Sommermonaten konnte Einschränkungen durch alternative Massnahmen (Erweiterung der Aussenflächen, Take-away-Angebote usw.) entgegengewirkt werden. Für die kommenden Wintermonate ist damit zu rechnen, dass die Nutzung von Mietobjekten eingeschränkt bleibt, der Ausgleich durch alternative Massnahmen aber weniger gut möglich sein wird.

Dies gilt insbesondere für Gastro- und Clubbetriebe sowie für Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen, bei denen aufgrund behördlicher Vorgaben eine vollständige Nutzung der Kapazitäten, wie sie für das Mietobjekt bei Vertragsabschluss vorgesehen war, weiterhinnicht möglich ist. Deshalb sieht die Stadt Zürich für betroffene Betriebe gemäss geltendem Stadtratsbeschluss weitere Mietzinsreduktionen vor, um diese finanziell zu entlasten.

Eine allfällige Herabsetzung des Mietzinses richtet sich nach wie vor nach dem Ausmass der durch die behördlichen Vorgaben resultierenden Einschränkungen bei der Nutzung des Mietobjekts. Sie wird nach Gesprächen mit den betroffenen Mietparteien festgelegt. Liegenschaften Stadt Zürich hat die Mieterinnen und Mieter über das Vorgehen informiert. Sie müssen kein neues Gesuch um Mietzinsreduktionen stellen.

Kosten hängen von weiterem Verlauf der Corona-Pandemie ab

Wie hoch die Mietzinsreduktionen ausfallen werden, lässt sich noch nicht beziffern. Dies hängt nicht zuletzt von der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie und daraus folgenden behördlich festgelegten Nutzungseinschränkungen oder -lockerungen ab. Die nächste Zusammenstellung der Kosten dieser Massnahmen wird die Stadt Zürich mit dem Ergebnis der Rechnung 2020 präsentieren.

Die Mietzinsreduktionen für Gewerbe und Gastronomie sind eine von mehreren Massnahmen des Stadtrats, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie abzufedern. Informationen zu den wirtschaftlichen Massnahmen der Stadt Zürich finden sich unter stadt-zuerich.ch/coronavirus-wirtschaft.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Kantine
50 Interaktionen
Stehlen verhindern
Böögg
29 Interaktionen
Bei Bucheli

MEHR AUS STADT ZüRICH

Donald Trump
2 Interaktionen
«Mit Besorgnis»
S-Bahn
40 Interaktionen
Zürichsee
boris becker
64 Interaktionen
Wegen Sechseläuten
Sechseläuten
19 Interaktionen
Zürich