Revidiertes Datenschutzgesetz sorgt für mehr Schutz und Transparenz
Die Datenschutzbeauftragte im Kanton Zürich erhält neue Kompetenzen. Bei einem Datenleck etwa muss sie zwingend beigezogen werden. Das revidierte Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) ist am Montag in Kraft getreten.
Das überarbeitete Gesetz gebe der Datenschutzbeauftragten neue Befugnisse, teilte diese am Dienstag mit. So könne sie öffentliche Organe mit einer Verfügung zu einer datenschutzkonformen Bearbeitung verpflichten.
Mit der Revision des IDG wurden laut Mitteilung die Anforderungen umgesetzt, die sich aus der Schengen-Zusammenarbeit und der angepassten Datenschutzkonvention des Europarats ergeben.