Sonderlösung für Geschäftsmieten in Coronakrise soll geprüft werden
Der Kanton Zürich soll von der Coronakrise betroffenen Unternehmen bei der Finanzierung von Mieten oder Hypothekarkosten helfen. Der Kantonsrat hat am Montag einem entsprechenden Vorstoss der FDP zugestimmt. Ein Vorstoss der SP mit einer ähnlichen Forderung wurde abgelehnt.
Das von der FDP zusammen mit der SVP eingereichte dringliche Postulat fordert, dass nicht nur Mieter von Geschäftsliegenschaften, sondern auch Eigentümer von selbst genutzten Geschäftsliegenschaften die Hilfe des Kantons beanspruchen können.
Der Kanton soll aber nicht einfach einen Teil der Mieten oder Hypothekarkosten übernehmen, sondern dem Eigentümer einen Kredit zu günstigen Konditionen geben. Bei einer vollständigen Schliessung des Geschäfts soll der Kredit maximal 75 Prozent der Mietzinsen betragen dürfen, bei einer Teilschliessung 50 Prozent.
«Bei dieser Lösung erhält der Vermieter längerfristig seine vollen Einnahmen, der Staat bürgt lediglich dafür», sagte Erstunterzeichner André Müller (FDP, Uitikon).
Eine andere Lösung für das Problem der Liegenschaftskosten wurde in einem dringlichen Postulat von SP, Grünen und EVP gefordert. Die sogenannte Drittelslösung sieht vor, dass der Kanton Vermietern einen Drittel des Mietzinses bezahlt, wenn diese dem Mieter zwei Drittel der Miete erlassen.
«Von der Coronakrise gebeutelte Gewerbebetriebe brauchen eine Lösung», sagte Erstunterzeichnerin Hannah Pfalzgraf (SP, Mettmenstetten). Die Härtefallprogramme von Bund und Kantonen seien in manchen Fällen nicht flexibel genug.
Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) sprach sich gegen beide Vorstösse aus. Die Härtefallprogramme würden Fixkosten der Unternehmen, und damit auch Miet- und Liegenschaftskosten, mit abdecken.
Der Vorstoss der FDP erhielt dank Stimmen von SVP, SP und Grünen und EVP eine deutlich Mehrheit von 131 Ja-Stimmen zu 38 Nein-Stimmen. Der Vorstoss der SP erreichte mit Unterstützung von Grünen und EVP keine Mehrheit, er wurde mit 65 Ja-Stimmen zu 102 Nein-Stimmen abgelehnt.
Der Regierungsrat hat nun ein Jahr Zeit, einen Bericht zum Vorstoss der FDP vorzulegen.