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SRG zahlt Stadt Zürich neu Baurechtszins für Leutschenbach

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Seit über 50 Jahren zahlt die SRG der Stadt Zürich keinen Baurechtszins für das Grundstück im Leutschenbach. Dies ändert sich mit dem Umzug des Radiostudios.

leutschenbach srf
Das Hautgebäude des Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) im Zürcher Leutschenbach. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die SRG muss neu Baurechtszins für das Grundstück im Leutschenbach in Zürich zahlen.
  • Der Grund dafür ist der geplante Umzug des Radiostudios Brunnenhof.
  • Für 50 Jahre musste die Gesellschaft der Stadt Zürich keinen Baurechtzins zahlen.

Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) muss der Stadt Zürich neu einen Baurechtszins für das Grundstück im Leutschenbach entrichten. Grund ist der Umzug des Radiostudios Brunnenhof. Der Zürcher Gemeinderat ist damit dem Antrag des Stadtrats gefolgt.

Seit über 50 Jahren muss die SRG keinen Baurechtszins für das Grundstück im Leutschenbach bezahlen. Die Stadt Zürich warf Ende der 1950er-Jahre diesen Köder aus, um sich im Standortwettbewerb gegen die anderen Städte zu behaupten. Mit dem geplanten Umzug des Radiostudios Brunnenhof in den Leutschenbach änderten sich aber die Spielregeln. Damit auch das Entgegenkommen der Stadt.

Kostenlose Nutzung ist laut SVP nicht mehr zeitgemäss

Die SVP wies auf den früheren Baurechtsvertrag zwischen Stadt und SRG hin. Die bisherige kostenlose Nutzung sei nicht mehr zeitgemäss. Der Zürcher Gemeinderat stimmte am Mittwochabend dem Antrag des Stadtrats zu. Nun soll von der SRG einen jährlichen Baurechtszins von 159'000 Franken erhoben werden.

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Logo der SRG SSR in Zürich. (Archivbild) - Keystone

Unter dem Titel «Radio Hall» soll eine Halle, in der heute Produktionsfahrzeuge stehen, zu einem Radiostudio umgebaut werden. Der Umzug und die Inbetriebnahme des neuen Radiostudios sind bereits für 2021 geplant.

Bau und Betrieb von Radiostudio nicht in Vertrag festgehalten

Im Baurechtsvertrag von 1966 zwischen Zürich und der SRG wurde damals nur der Bau und Betrieb eines Fernsehstudios festgehalten. Von einem Radiostudio war nicht die Rede. Die Anpassung im Baurechtsvertrag führte folglich zu «intensiven Verhandlungen» mit der SRG, wie der Zürcher Stadtrat im Oktober 2019 mitteilte.

Man habe sich dann darauf geeinigt, dass die SRG einen Teil des städtischen Landes für das Radiostudio nutzen dürfe. Im Gegenzug wird aber ein jährlicher Baurechtszins von 159'000 Franken fällig. Die von der SRG durch diesen Umzug erhofften Einsparungen werden somit also deutlich geschmälert.

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