Zürcher Apotheker dealt mit Hustensirup
Ein Zürcher Apotheker hat mit Hustensirup mit hohem Suchtpotenzial gedealt. Wegen hoher Wiederholungsgefahr wurde ein Berufsverbot ausgesprochen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Apotheker in Zürich hat Hustensirup in grossen Mengen verkauft.
- Dabei hat er gegen die Sorgfaltspflicht verstossen und ist in Drogenhandel involviert.
- Deswegen wurde nun ein Berufsverbot ausgesprochen, das er angefochten hat.
Einem Apotheker in Zürich wurde die Berufsbewilligung durch die Heilmittelkontrolle des Kantons entzogen. Dies geschieht nur äussert selten und basiert auf einer Gefährdung der öffentlichen Gesundheit.
Der betroffene Apotheker ist ein Deutscher mit über zehn Jahren Erfahrung in Schweizer Apotheken. Er soll Hustensirup, bekannt als Jugenddroge, in grossen Mengen verkauft haben. Gegen das vorsorgliche Berufsverbot hat er Einspruch eingelegt.
Hustensirup als Suchtmittel
Dem Mann wird vorgeworfen, seine Sorgfaltspflicht bei der Abgabe eines codeinhaltigen Hustensirups verletzt zu haben. Gleichzeitig soll er sich am Handel mit dem betäubungsmittelhaltigen Medikament beteiligt haben. Er soll eine «grosse Menge» des Sirups an Unberechtigte verkauft haben, wie der «Tagesanzeiger» berichtet.
In seiner Verteidigung behauptete er, dass er glaubte, der Sirup sei für den Bedarf einer Hundeschule bestimmt gewesen. Das Gericht fand diese Darstellung jedoch unglaubwürdig.
Laut Gericht gab es «zahlreiche Hinweise», dass die Lieferungen für den Verkauf und Gebrauch durch viele Konsumenten bestimmt waren. Er hätte damit rechnen müssen, dass ein Grossteil des süchtig machenden Hustensirups auf dem Schwarzmarkt landet und missbräuchlich konsumiert wird.
Das Kontrollsystem der Apotheke wurde von dem Mann bewusst umgangen. Dies stellt eine ernsthafte Gefährdung der öffentlichen Gesundheit dar und rechtfertigt den Entzug der Berufsbewilligung.
Berufsverbot gerechtfertigt?
Die Heilmittelkontrolle führt regelmässig unangemeldete Inspektionen durch und kann jederzeit einen Betrieb kontrollieren. Ein sofortiges Berufsverbot für einen Apotheker ist jedoch «äusserst selten», wie der «Tagesanzeiger» berichtet.
Ob das Berufsverbot für den deutschen Apotheker gerechtfertigt war, wird noch geprüft. Seine Beschwerde liegt derzeit beim Verwaltungsgericht. Der Apotheker hat sich bisher nicht öffentlich zu dem Fall geäussert.
Hustensaft kann lebensgefährlich sein
Makatussin ist ein gängiger Hustensirup, der laut dem «Tagesanzeiger» seit Jahrzehnten auf dem Markt ist. Seit drei Jahren sind Apotheker verpflichtet, beim Verkauf von codeinhaltigen Präparaten die Personalien aufzunehmen und die Abgabe zu dokumentieren.
Die Behörden verschärften diese Regelung als Reaktion auf den weit verbreiteten Medikamentenmissbrauch. Der Mischkonsum kann sehr gefährlich sein und auch zum Tod führen.