Zürcher Gemeinderat berät über Bodycam-Einsatz bei der Stadtpolizei
Laut Vorlage werden die Kameras nur eingeschaltet, wenn die Polizei Personen anhält oder kontrolliert. Dabei kann auch die kontrollierte Person das Einschalten der Bodycam verlangen, nicht jedoch unbeteiligte Drittpersonen.
Polizeiangehörige, die Bodycams tragen, müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Verdeckte Aufzeichnungen sind nicht erlaubt. Die Aufnahmen müssen nach 100 Tagen gelöscht werden.
Laut Vorlage wird bei einer Annahme durch den Gemeinderat mit einmaligen Anschaffungskosten von 45'000 Franken gerechnet. Danach kosten die Lizenzen für die Kameras jährlich 14'000 Franken.
Die vorberatende Kommission hatte sich vor zwei Wochen bereits für den Einsatz der Kameras ausgesprochen. Sie ist der Ansicht, dass der Einsatz wissenschaftlich begleitet werden soll. Die Verordnung, die den Einsatz der Bodycams regelt, soll zudem nach sechs Jahren überprüft und allenfalls angepasst werden.
Eine knappe Mehrheit aus FDP, GLP und Teilen der SP stimmte in der Kommission für die Bodycams. Dagegen waren SVP, Grüne, AL und Teile der SP.