Die Asyl-Organisation Zürich soll für Bund und Kanton grundsätzlich weiterhin Kollektiv-Unterkünfte betreiben können. Dies aber nur in einem klaren Rahmen.
Zürich
In Zürich wohnen am meisten zufriedene Menschen – so die Resultate der Umfrage. - keystone

Derzeit darf die Asyl-Organisation Zürich (AOZ) von Dritten keine neuen Aufträge übernehmen, um Asylsuchende in Kollektiv-Unterkünften zu betreuen.

Dieses Moratorium erliess die Stadt 2021 nach Kritik an verschiedenen Zentren; mit der Abnahme des Berichts läuft dieser Stopp nun Ende 2023 aus.

Die selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt AOZ muss künftig die Betreuungsqualität verbessern und Minimalstandards einhalten, wenn sie im Auftrag des Bundes ein Bundesasylzentrum führt oder im Auftrag des Kantons ein Durchgangszentrum oder ein Zentrum für unbegleitete minderjährige Asylsuchende betreibt.

Eine neue Leistungsvereinbarung sieht etwa vor, dass die AOZ in ihren Kollektivstrukturen «die besonderen Bedürfnisse von vulnerablen Personen berücksichtigen» und entsprechende Einzelfalllösungen vorsehen muss.

Grosse Verantwortung gegenüber geflüchteten Menschen

Zudem darf sie nur Verträge mit Dritten eingehen, wenn ihr darin auch die Möglichkeit eingeräumt wird, angemessen reagieren zu können, wenn mehr Asylsuchende einem Zentrum zugewiesen werden als angenommen.

Die Stadt Zürich als Besitzerin der AOZ habe andere Vorstellungen von der Betreuung der Asylsuchenden als die Partner Bund und Kanton, umschrieb Walter Angst (AL) das in seinen Augen bestehende grundlegende Problem: «Wir erwarten Förderung, nicht Abschreckung.»

Die AOZ und die Stadt hätten eine grosse Verantwortung gegenüber geflüchteten Menschen, sagte Anna-Béatrice Schmaltz (Grüne). «Wir wollen eine AOZ, die den Asylsuchenden gut schaut», hielt auch Ronny Siev (GLP) fest.

Es sei aber auch wichtig, dass sie trotz aller Auflagen konkurrenzfähig bleibe. Andernfalls übernähmen private Unternehmen – und die Stadt habe keine Kontrolle mehr.

Die Betreuung der Asylsuchenden soll verbessert werden

Der Gemeinderat überwies in der Debatte zudem noch vier Begleitpostulate, welche die AOZ stärker in die Pflicht nehmen oder die Betreuung der Asylsuchenden verbessern sollen.

So soll der Stadtrat etwa prüfen, wie die Zahl der vulnerablen Personen systematisch erfasst werden kann.

Zudem soll er abklären, ob unbegleitete minderjährige Asylsuchende dezentral betreut und auch über das 18. Altersjahr hinaus begleitet werden können.

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