Stadt Zürich

Zürcher Gemeinderat will an Vorgaben bei Brunaupark-Bau festhalten

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Die Pensionskasse der CS soll im Brunaupark nicht wie beabsichtigt bauen können. Der Zürcher Gemeinderat will ihr eine Gestaltungsplanpflicht aufdrücken.

Die Credit Suisse baut
So soll der Brunaupark nach Plan der Credit Suisse aussehen. - brunaupark.ch

Der links-grün dominierte Gemeinderat beschloss am Mittwochabend, 12. Juli 2023, mit 62 zu 55 Stimmen, ein Urteil des Baurekursgerichts nicht auf sich beruhen zu lassen, sondern es ans Verwaltungsgericht weiterzuziehen.

Der Gemeinderat hatte im November 2021 eine kleine Änderung der Bau- und Zonenordnung (BZO) vorgenommen.

Für das Gebiet Brunaupark/Uetlihof verankerte er eine Gestaltungsplanpflicht. Hier müssten sich Überbauungen in die Umgebung einpassen, zudem sollen Mindestanteile preisgünstiger Wohnungen gelten, wie neu in der BZO stand.

Die Pensionskasse der CS, die für eine Brunaupark-Überbauung schon ein Baugesuch eingereicht hatte, wehrte sich gegen diese neuen Vorgaben.

Der Eingriff in die Eigentumsgarantie sei unzumutbar und unzulässig

Und das Baurekursgericht stimmte ihr zu. Die Vorgaben bezüglich guter Einordnung gingen ja gar nicht über die bei Arealüberbauungen ohnehin vorgesehenen Regelungen hinaus, befand es.

Das geltend gemachte Interesse an der Schaffung von preisgünstigem Wohnraum sei wohl das Motiv für die BZO-Änderung, hielt das Gericht weiter fest. Doch allein deswegen dürfe keine derartige Pflicht verankert werden.

Zudem handle es sich um einen unzumutbaren und damit unzulässigen Eingriff in die Eigentumsgarantie.

Die Änderung sei sehr rasch nach der Inkraftsetzung der BZO vorgenommen worden – damit sei die für die Eigentümerin elementare Planungssicherheit missachtet worden.

Im Jahr 2020 wurde ein erstes Baugesuch vom Baurekursgericht aufgehoben

Das Baurekursgericht habe nicht überzeugend dargelegt, weshalb die von der Stadt geltend gemachten öffentlichen Interessen nicht vorliegen sollten, betonte die links-grüne Mehrheit.

Die Pensionskasse der CS will das Wohn- und Ladenareal Brunaupark neu gestalten.

Ein erstes Baugesuch war 2020 vom Baurekursgericht aufgehoben worden, weil einige der rund 500 neuen Wohnungen zu stark mit Lärm belastet gewesen wären.

Daraufhin reichte die Pensionskasse ein neues Projekt ein – und der Gemeinderat setzte in der Folge eine Gestaltungspflicht fest.

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Kommentare

User #1539 (nicht angemeldet)

Die CS ist hops gegangen, genau wegen der Überheblichkeit. Wie kann man so eine Überbauung abbrechen, die es überhaupt nicht nötig hat, abgerissen zu werden? Und wo warum gibt es kein Ersatzbauten für die Bewohner, wenn diese Überbauung nur des Profites wegen abgerissen wird?

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