Zürcher Gewächshäuser sollen klimafreundlich geheizt werden

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Gewächshäuser im Kanton Zürich sollen nicht mehr mit fossilen Energien geheizt werden. Der Kantonsrat hat am Montag ein entsprechendes Postulat der GLP an den Regierungsrat überwiesen.

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Tomaten-Setzlinge in einem Indoor-Gewächshaus. (Symbolbild) - keystone

Für die GLP sind inländisches Gemüse und Früchte aus dem Gewächshaus eine Mogelpackung. Sie würden ökologischer wirken als Produkte aus dem Ausland. Stamme das Produkt aber aus einem Gewächshaus, das mit fossilen Energien geheizt werde, stimme das gar nicht.

In einem Postulat forderte die GLP deshalb, dass Gewächshäuser nicht mehr mit fossilen Energien geheizt werden dürfen. Die rot-grüne Klima-Allianz verhalf dem Vorstoss mit 98 zu 68 zum Durchbruch. Nun muss sich also der Regierungsrat damit befassen.

Der Grüne Baudirektor Martin Neukom sagte, dass man im Kanton Zürich gar nicht weit von der Forderung entfernt sei. Im neuen Energiegesetz sei das Verbot von fossilen Energien für Gewächshäuser bereits enthalten, allerdings nur bei Neubauten. Er werde nun im Rahmen dieses Postulates noch einige Abklärungen tätigen.

Gegen den Vorstoss waren die Bürgerlichen, darunter auch zwei Bio-Produzenten. Der parteilose Konrad Langhart, ehemals SVP, gab zu bedenken, dass es eine schweizweite Lösung brauche, keine kantonale. «So eine Regelung ist stark marktverzerrend. Es kann nicht sein, dass das Gemüse dann aus anderen Kantonen nach Zürich gekarrt wird, weil es dort günstiger produziert werden kann.»

Die Bestrebungen würden auch vom Markt in die Richtung laufen, dass nicht mehr mit fossilen Energien geheizt werde. So wolle etwa die Migros bis in fünf Jahren nur noch Produkte aus Gewächshäusern verkaufen, die klimaneutral gewärmt würden.

Gleicher Meinung war FDP-Kantonsrat Martin Farner-Brandenberger aus Stammheim, auch er Bio-Produzent. Eine kantonale Lösung sei unsinnig, weil der Anbau in Zürich dann teurer würde als im Nachbarkanton. Ein Heizsystem mit erneuerbarer Energie sei zudem auch eine neue Vorgabe von Biosuisse. Die Übergangsfrist laufe noch bis 2039. «Es geht also bereits einiges.»

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