Zürcher Hochhäuser dürfen neu drei Stunden Schatten werfen
Drei Stunden statt wie bisher nur zwei Stunden: So lange dürfen Hochhäuser im Kanton Zürich ihre benachbarten Häuser an einem Wintertag künftig in den Schatten stellen. Dies hat der Kantonsrat am Montag mit 142 zu 27 Stimmen beschlossen.
Grüne und AL waren gegen diese neue Regelung. Dadurch entstehe kein Mehrwert. Profitieren würden davon nur Grossinvestoren. Wer sonst baue schon Hochhäuser.
Als Hochhaus gilt wie bis anhin ein Gebäude ab 25 Meter Höhe, was sieben bis acht Stockwerken entspricht. Eine solche Regelung gibt es auch im Nachbarkanton Zug.