Zürcher Kantonsrat: Elektronische Fussfesseln neu auch bei Stalkern
Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking sollen besser geschützt werden. Künftig wird Electronic Monitoring, umgangssprachlich elektronische Fussfessel genannt, auch bei zivilrechtlichen Verfahren eingesetzt werden.

Bisher waren elektronische Fussfesseln, welche den Aufenthaltsort der Person kontrollieren, nur bei Strafverfahren erlaubt. Der Kantonsrat hat am Montag nun aber in erster Lesung eine notwendige Gesetzesänderung beschlossen, die mehr Anwendungen zulassen wird.
Neu sollen elektronische Fussfesseln etwa auch bei Stalkern oder Gewalttätern eingesetzt werden, um festhalten zu können, wo sich ein Täter aufhält.
Die Vorlage war von links bis rechts unbestritten. Viel gesetzgeberischen Spielraum hatte der Kantonsrat ohnehin nicht, da diese Änderung eine Umsetzung von Bundesvorgaben ist.
Die zweite Lesung mit Schlussabstimmung findet in etwa vier Wochen statt. Die Änderung auf kantonaler Ebene tritt auf Januar 2022 in Kraft, gleichzeitig mit der Vorgabe des Bundes.