Zürcher Statthalter erlaubt Abtreibungsgegnern einen Umzug
Der «Marsch fürs Läbe» soll dieses Jahr als Demonstrationszug und nicht bloss als Platzkundgebung stattfinden dürfen. Der Zürcher Statthalter hat eine Beschwerde der Organisatoren gegen den Entscheid des Zürcher Stadtrates gutgeheissen.
In seinem Entscheid vom 19. Mai habe der Zürcher Statthalter im Sinne der Veranstalter des «Marsch fürs Läbe» entschieden, wie diese am Dienstag mitteilten. Die Kundgebung soll am 18. September stattfinden.
Der Zürcher Stadtrat hatte im Oktober 2020 bekannt gegeben, die Veranstaltung nur als Platzkundgebung auf dem Turbinenplatz zu bewilligen. Ein Demonstrationsumzug wurde aus Sicherheitsgründen abgelehnt. Auch eine von den Veranstaltern vorgeschlagene stehende Kundgebung auf dem Münsterplatz wurde nicht bewilligt.
Bei früheren Austragungen des «Marsch fürs Läbe» kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Gegendemonstranten und der Polizei.
Wo genau der «Marsch fürs Läbe» 2021 stattfindet, steht noch nicht fest. Laut dem Entscheid des Statthalters ist es Sache des Stadtrates, eine Route dafür festzulegen. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Der Zürcher Stadtrat kann ihn ans Verwaltungsgericht weiterziehen.