Polizei verhaftet in mehreren Kantonen Autokontroll-Betrüger
Die Zürcher Kantonspolizei hat in vier Kantonen einen Autokontroll-Betrugsring ausgehoben. Rund ein Dutzend Personen wurden festgenommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kantonspolizei Zürich hat in vier Kantonen einen Autokontroll-Betrugsring ausgehoben.
- Bei der Aktion wurden rund ein Dutzend Personen verhaftet, darunter mehrere Autohändler.
- Sie sollen alte Autos nur zum Schein geprüft und weiterverkauft haben.
Der Kantonspolizei Zürich ist der Schlag gegen einen Autokontroll-Betrugsring gelungen. In den Kantonen Zürich, Aargau, Bern und Solothurn wurden rund ein Dutzend Personen festgenommen. Sie sollen alte Autos nur zum Schein geprüft und weiterverkauft haben.
Die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich und die Kantonspolizei Zürich führen in Zusammenarbeit mit den Kantonspolizeien von Solothurn, Bern und Aargau ein umfangreiches Verfahren im Zusammenhang mit deliktischem Verhalten bei Motofahrzeugkontrollen, MFK.
Im Verdacht stehen insgesamt knapp 30 Beschuldigte, darunter eine Frau, aus der Schweiz, Syrien, Irak, Pakistan, Sri Lanka, Türkei und der Slowakei im Alter von 28 bis 61 Jahren. Unter den Beschuldigten sind ein Fahrzeugexperte, mehrere Autohändler sowie mehrere private Fahrzeughalter.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, in mehreren Fällen zum Nachteil des TCS zahlreiche ältere Motorfahrzeuge in teilweise mangelhaftem Zustand nur zum Schein geprüft zu haben, um sie in verschiedenen Kantonen weiter einzulösen oder als angeblich vorgeführte Fahrzeuge zu verkaufen. Der TCS prüft im Auftrag des Kantons Bern Mitgliederfahrzeuge.
Dutzende Tatverdächtige wurden verhaftet
Am Dienstag und Mittwoch, 24. und 25. Oktober 2023, verhaftete die Kantonspolizei Zürich zusammen mit den jeweiligen Polizeien in den Kantonen Solothurn, Bern, Aargau und Zürich rund ein Dutzend Tatverdächtige an ihren jeweiligen Wohn- und Arbeitsorten und durchsuchte diese.
Dabei machte sie diverse Sicherstellungen. Die Verhafteten wurden der Zürcher Staatsanwaltschaft zugeführt.
Die Verhafteten und die übrigen Beschuldigten stehen unter Verdacht, sich des Betrugs sowie Urkundenfälschungs- und Amtsdelikten schuldig gemacht zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss.