Zürich finanziert neu Rechtsberatung für Armutsbetroffene
Das Sozialdepartement der Stadt Zürich leistet neu einen finanziellen Beitrag an die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht.
In der Schweiz sind rund 300 000 Menschen auf Sozialhilfe angewiesen. Werden ihnen eigentlich zustehende Leistungen durch einen Sozialdienst nicht ausgerichtet, fehlt den Betroffenen oft die notwendige Unterstützung, um sich zeitnah wehren zu können.
Denn der Rechtszugang bleibt Sozialhilfebeziehenden oft verwehrt, da das Sozialhilferecht überaus komplex ist und die Beauftragung eines Rechtsbeistandes aus finanziellen Gründen in der Regel nicht möglich ist. Hier setzt die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) mit ihrem kostenlosen Beratungsangebot im Bereich Sozialhilferecht an.
Wichtiges Angebot für Armutsbetroffene
Die UFS berät, begleitet und vertritt Armutsbetroffene kostenlos bei Anliegen zum Sozialhilferecht. Die Rechtsberatung soll die Betroffenen befähigen, selbständige Lösungen zu finden.
Bei Bedarf führt die UFS auch Behördengespräche oder übernimmt die Rechtsvertretung vor Gericht. Darüber hinaus vermittelt die UFS ihr Fachwissen durch Schulungsangebote auch an andere Organisationen und Fachpersonen. Im Jahr 2019 konnte die UFS so 1205 Fälle bearbeitet und damit 1871 Personen – darunter rund 500 Kinder – unterstützen.
Der Anteil der Ratsuchenden mit Wohnsitz in der Stadt Zürich betrug dabei 15 Prozent. Aufgrund der stark gestiegenen Nachfrage bei gleichzeitig knappen Ressourcen konnte die UFS im vergangenen Jahr allerdings nicht allen Anfragen für rechtliche Unterstützung nachkommen.
Pilotprojekt soll Zusammenarbeit optimieren
Die Zusammenarbeit zwischen der UFS und der Stadt Zürich – vornehmlich vertreten durch die Sozialen Dienste und die Ombudsstelle – funktioniert bis anhin gut. Auf beiden Seiten arbeiten definierte Ansprechpersonen in der Praxis unkompliziert zusammen.
In einem auf drei Jahre ausgelegten Pilotprojekt sollen diese bestehenden Schnittstellen nun genauer analysiert und die Frage beantwortet werden, wie der Rechtszugang für Sozialhilfebeziehende in der Stadt Zürich noch einfacher gewährleistet werden kann. Dafür unterstützt das Sozialdepartement der Stadt Zürich neu und erstmals den Verein UFS mit einem Beitrag von gesamthaft 225 000 Franken in den kommenden drei Jahren für die Beratung von in der Stadt Zürich wohnhaften Personen. Über eine langfristige Finanzierung des Angebots wird nach Abschluss des Pilotprojekts entschieden.
Öffentliche Finanzierung als wichtiges Signal
Mit dem nun gesprochenen Finanzierungsbeitrag wird in der Schweiz erstmals eine Rechtsberatungsstelle für Sozialhilfebeziehende mit öffentlichen Mitteln unterstützt. Damit schliesst die Stadt Zürich eine Lücke im System der sozialen Sicherung und ermöglicht auch Armutsbetroffenen den Zugang zum Rechtsweg.
«Die Stadt übernimmt hier eine landesweite Pionierrolle», sagt UFS-Geschäftsleiter Andreas Hediger. «Dass die Stadt Zürich ihre Verantwortung wahrnimmt, ist wichtig und stärkt den Rechtsschutz von Sozialhilfebeziehenden.» Nun müssten weitere Städte und Kantone diesem Beispiel folgen, so Hediger.