Zürich verhängt Nachtfahrverbot rund um die Zollstrasse
Ab 1. Juni 2022 dürfen unter anderem nur noch Anwohnende, Gewerbetreibende sowie Mieterinnen und Mieter von Parkplätzen zwischen 22 und 3 Uhr in die Nachtfahrverbotszone fahren.
Es wird dafür eine Zufahrtsbewilligung benötigt, die man für 30 Franken pro Kalenderjahr auf der Webseite der Gemeinde bestellen oder bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr beziehen kann.
Die Nachtfahrverbotszone umfasst mehrere Strassenzüge, die auf der Webseite angegeben sind. Die Stadt Zürich kommt mit der Umsetzung dieser Nachtfahrverbotszone einem Begehren aus der Quartierbevölkerung nach.
Zudem gelten nach der Einführung auf beiden Seiten der Langstrasse die gleichen Regelungen in der Nacht. Das Nachtfahrverbot wurde am 26. Mai 2021 verfügt und ist rechtskräftig.