Antonella Patitucci kommt mit erfundenem Stalker straffrei davon

Karin Aebischer
Karin Aebischer

Zürich,

Ihre Fans sind geschockt: Die Schweizer Influencerin Antonella Patitucci hat ihren Stalker nur erfunden. Es scheint, dass sie damit sogar straffrei davonkommt.

Influencerin Antonella Patitucci hat derzeit nicht zu lachen. Sie wird gestalkt. - Instagram/antonella_patitucci

Das Wichtigste in Kürze

  • Influencerin Antonella Patitucci liess Fake-Fotos und -Profile ins Netz stellen.
  • 56'000 Follower wurden hinters Licht geführt und verängstigt.
  • Trotzdem kommt die Schweizerin rechtlich wohl ungeschoren davon.

Ihre Fans sind immer noch geschockt und empört: Tagelang litten sie mit der Schweizer Influencerin Antonella Patitucci, die vorgab, von einem Stalker verfolgt zu werden. Es ging sogar soweit, dass sich ihre über 50'000 Follower selber vor den Stalker-Profilen fürchteten. Dann der Schock: Alles war nur erfunden, Patitucci gestand, dass der Stalker gar nicht existiert.

Macht sie sich strafbar?

Die Influencerin machte an einer Aktion der Zürcher Hochschule der Künste (ZHDK) gegen Cyberstalking mit. Dass sie dafür auf Instagram derart weit ging, können einige ihrer Fans gar nicht nachvollziehen. «Für Instagram würdest du wohl alles machen», empört sich eine Followerin und weist Patitucci darauf hin, dass ihr Verhalten wegen «Schreckung der Bevölkerung» gar strafbar sei. Wirklich?

Eine Followerin macht Antonella Patitucci darauf aufmerksam, dass sie sich strafbar machen könnte. - Instagram

Madeleine von Rotz vom Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Uni Zürich klärt auf Anfrage von Nau auf: Weil die angebliche Bedrohung durch den Stalker nur sie selbst betroffen habe, liege keine «Schreckung der Bevölkerung» gemäss Artikel 258 des Strafgesetzbuches vor. Weil die Influencerin keinen konkreten Namen des Stalkers genannt habe, existiere auch kein Opfer. Die Straftatbestände der Verleumdung sowie der falschen Anschuldigung seien somit auch nicht gegeben. Hätte sie Anzeige gegen den Fake-Stalker erstattet, wäre dies eine Irreführung der Rechtspflege gewesen.

Rechtlich kommt die Zürcherin somit offenbar ungeschoren davon.

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