Bendrit erhält wegen grober Verkehrsregelverletzung Vorladung

Gina Krückl
Gina Krückl

Zürich,

Der Internet-Komiker Bendrit wurde von der Staatsanwaltschaft Zürich vorgeladen. Er soll Verkehrsregeln «teils grob» verletzt haben.

Bendrit Bajra Selfie
So sieht Bendrit in zivilen Kleidern aus. - Instagram/@bendritbajra

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Staatsanwaltschaft Zürich lud den Internet-Komiker Bendrit vor.
  • Er soll mehrfach «teils qualifiziert grob» Verkehrsregeln verletzt haben.

Am 11. Dezember um 9 Uhr morgens muss sich der Internet-Komiker Bendrit bei der Staatsanwaltschaft Zürich einfinden. Über seine Instagram-Story teilt der passionierte Autofahrer am Montag ein Bild seiner Vorladung mit seinen Followern. Dazu schreibt er «Ehm... Okey...».

Die Vorladung der Staatsanwaltschaft Zürich von Bendrit.
Bendrit muss sich laut Vorladung am 11. Dezember bei der Zürcher Staatsanwaltschaft einfinden. - Instagram/@bendritbajra

Explizit wird Bendrit als Beschuldigter vorgeladen – wegen «qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregel etc.». Was genau das heisst, geht weder aus dem Screenshot hervor, noch will sich Bendrit dazu äussern.

Nur so viel sagt der Social-Media-Star nach Rücksprache mit seinem Anwalt: «Es soll keine Vorverurteilung gemacht werden. Ich bin unschuldig.» Mehr werde er erst nach dem Termin am 11. Dezember sagen, aber es werde sich alles aufklären.

Verkehrsregelverletzung mit sehr hohem Risiko

Christian Philipp, Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich, bestätigt das gegen Bendrit laufende Strafverfahren wegen «mehrfacher, teils qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln» gegenüber «20 Minuten». Bendrit werde vorgeworfen, als Täter oder als Mittäter/Gehilfe bei einer Fahrt die Verkehrsregeln so verletzt zu haben, dass das Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern hoch war. Aufgrund des laufenden Verfahrens, können aber keine weiteren Angaben gemacht werden.

Artikel 90 Absatz 3 SVG nennt für so eine Verletzung Beispiele: eine «besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder die Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen». In diesem Fall würde Bendrit eine Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren drohen.

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