Hassan Kiko muss zusätzliche 6 Monate hinter Gitter

Matthias Bärlocher
Matthias Bärlocher

Zürich,

Es gibt nichts daran zu rütteln: der spektakuläre Ausbruch zusammen mit der Gefängnisaufseherin Angela Magdici hat für Hassan Kiko Konsequenzen. Das Zürcher Obergericht bestätigt das Urteil in zweiter Instanz: 6 Monate Haft wegen Anstiftung zur Flucht.

Der syrische Häftling gestand beim Prozess, die Aufseherin «einige Male» gefragt zu haben, ob sie ihm nicht die Zellentüre aufmachen könnte. Unter Druck gesetzt habe er sie aber nicht. «Ich habe ja nichts, womit ich jemanden unter Druck setzen könnte.»

Kiko betonte, dass die Aufseherin volljährig sei und selber entscheiden könne, was sie tun wolle und was nicht. Dass sie gemeinsam nach Italien flüchteten, hält er inzwischen für keine gute Idee mehr. «Die Flucht war eine Dummheit.»

Fluchthelferin nicht am Prozess

Die Fluchthelferin, die mittlerweile seine Ehefrau ist und seinen Namen trägt, verzichtete darauf, den Prozess mitzuverfolgen. Kiko schilderte bei der Befragung kurz, wie sich ihr Eheleben gestaltet: Zeit alleine haben die beiden nie. Bei den wöchentlichen Besuchen in der Strafanstalt Lenzburg AG würden sie bewacht. Er ruft sie zudem drei Mal pro Woche an und schreibt ihr regelmässig.

Hat er seine Strafe abgesessen, will er «arbeiten und eine Familie gründen». Bis es soweit ist, dürfte es allerdings noch Jahre dauern. Der Syrer ist dreifach vorbestraft - vor allem wegen Sexualdelikten - und muss gut sieben Jahre absitzen. Er selber hofft, dass ihm ein Teil der Strafe wegen guter Führung erlassen wird und er im Jahr 2020 freikommt.

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