Hermès-Erbe Puech scheitert mit Milliardenklage an Genfer Justiz

Keystone-SDA
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Genève,

Hermès-Erbe Nicolas Puech (80) wirft einem ehemaligen Vermögensverwalter vor, ihn um Milliarden gebracht zu haben. Die Genfer Justiz wies die Klage jedoch ab.

Hermès Gebäude Amsterdam
Hermès-Erbe Nicolas Puech fühlt sich von einem ehemaligen Vermögensberater um Milliarden betrogen. (Symbolbild) - Unsplash

Die Genfer Justiz hat das Strafverfahren eingestellt, das der Erbe der Luxusmarke Hermès gegen seinen ehemaligen Vermögensverwalter eingeleitet hatte. Der im Wallis wohnhafte Hermès-Erbe Nicolas Puech beschuldigt den Vermögensverwalter, ihn um einen Teil seines Vermögens gebracht zu haben.

Gegenseite prüft weiteres Vorgehen

Der Genfer Anwalt des ehemaligen Vermögensverwalters, Stéphane Grodecki, bestätigte am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA Berichte der Zeitungen «Tribune de Genève» und «24 Heures».

Dieser prüfe nun das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit, insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Klage wegen falscher Anschuldigung, so der Anwalt.

Verlust von knapp 12 Milliarden Franken?

Puech hatte zwischen September und November 2023 drei Strafanzeigen eingereicht, die sich hauptsächlich gegen seinen ehemaligen Vermögensverwalter richteten. In einer dieser Anzeigen wurden 14 verschiedene angebliche Straftaten aufgelistet, darunter ungetreue Geschäftsführung und Urkundenfälschung.

Der 80-Jährige bezifferte den Verlust auf fast 12 Milliarden Franken. Die Staatsanwaltschaft erliess im Mai eine Nichteintretensverfügung.

«Weitschweifige» Strafanzeige abgewiesen

Die Beschwerdekammer für Strafsachen des Gerichtshofs wies die Beschwerde Puechs gegen diesen Entscheid ab. In einem Urteil vom 12. Juli stellten die Richter fest, dass die Strafanzeige «weitschweifig» und «nicht sehr klar» sei.

Laut den Richtern beklagt sich der Beschwerdeführer über einen «Betrug in grossem Stil», widmet den Tatbestandsmerkmalen jedoch keine Begründung. Der Hermès-Erbe könne nicht erklären, wie er seiner Aktien beraubt worden sein solle. Gegen den Entscheid der Genfer Justiz kann noch beim Bundesgericht Rekurs eingelegt werden.

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