Iouri Podladtchikov und Jolanda Neff wegen Instagram gerügt
Böse Überraschung für Iouri Podladtchikov und Jolanda Neff. Die Lauterkeitskommission hat gegen beide Sportler zwei Beschwerden wegen Insta-Posts gutgeheissen.
Das Wichtigste in Kürze
- Iouri Podladtchikov und Jolanda Neff werden gerügt.
- Beide haben auf Instagram mit einem Post unlauter geworben.
Oh je – böse Überraschung für die beiden Schweizer Sport-Stars Iouri Podladtchikov (30) und Jolanda Neff (26). Offenbar wurde ihnen ihre Social-Media-Aktivität zum Verhängnis.
Die beiden haben auf Instagram mit je einem Post unlauter geworben. Wie «SRF» berichtet, hatte die Stiftung für Konsumentenschutz Beschwerde eingereicht. Mit Erfolg.
Die Geschäftsführerin für Konsumentenschutz, Sara Stalder, meint gegenüber SRF: «Indem die Lauterkeitskommission unsere Beschwerden gutheisst, schafft sie für Influencer Klarheit.» Die Entscheide seien ein klares Signal an alle Influencer.
Klare Kennzeichnung gefordert
Der Konsumentenschutz erwarte nun «eine klare, konsequente und gut sichtbare Kennzeichnung von Werbeposts». Ein versteckter, kurzer #Ad-Hashtag reiche nicht. Schrift, Layout und eventuell auch die Farbe sollten den Hinweis deutlich hervorheben.
Dieser Post wurde Iouri Podladtchikov zum Verhängnis
Sowohl Podladtchikov wie auch Neff haben auf Instagram zehntausende Follower.
Der Snowboard-Crack postete ein Foto von sich im Eingang eines Geschäfts des Sportartikel-Ausrüsters Moncler.
Podladtchikovs Argument, der Post sei aus rein persönlichen Interessen aufgeschaltet worden, lässt die Lauterkeitskommission nicht zählen.
Neff postete einen Schnappschuss mit zwei Kreditkarten ihres Sponsors. Jolanda Neff sicherte gegenüber der Lauterkeitskommission zu, künftig alle solche Beiträge klar zu deklarieren.
Weitere Urteile folgen
Eine weitere Beschwerde mit dem gleichen Vorwurf gegen Moderatorin und Sängerin Michelle Hunziker wurde abgewiesen. Zwei Beschwerden gegen Tennisstar Roger Federer und Mode-Influencerin Xenia Tchoumitcheva sind noch hängig.
Die fünf Prominenten wurden vom Konsumentenschutz exemplarisch ausgewählt, weil sie als Influencer auf Plattformen wie Instagram, Facebook oder anderen immer wieder Produkte ins Bild setzen.