Darstellerin Antje Mönning wegen freizügiger Posen vor Gericht
Die Schauspielerin Antje Mönning, bekannt aus der ARD-Serie «Um Himmels Willen», muss vor Gericht. Heute Dienstag hat ihr Prozess begonnen.

Das Wichtigste in Kürze
- Antje Mönning hatte auf einem Parkplatz einen freizügigen Auftritt.
- Dafür musste sie sich heute Dienstag vor Gericht verantworten.
In der ARD-Serie «Um Himmels Willen» spielte sie einst eine Nonne, nun muss sie sich wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verantworten: Mit grossem Medienrummel hat in Bayern der Prozess um einen freizügigen Auftritt der Schauspielerin Antje Mönning begonnen.
Die 41-Jährige hatte im Juni auf einem Parkplatz in Jengen im Allgäu vor zwei Zivilpolizisten und einem Lastwagenfahrer in einem durchsichtigen Shirt posiert und dabei ihren Rock gehoben – unter dem sie keine Unterwäsche trug. Die beiden Beamten filmten den Auftritt. Nun steht sie in Kaufbeuren vor dem Amtsgericht.
Künstlerische Laune
Über ihren Anwalt Philip Müller liess Mönning heute Dienstag ausrichten, «aus einer künstlerischen Laune heraus» das Röckchen gehoben zu haben. Sie habe nicht gewusst, dass es sich um Zivilpolizisten handelte. «Ich kann nicht glauben, dass es eine Straftat sein soll, als Frau seinen Körper zu zeigen», sagte sie über ihren Anwalt.
Mönnings zweiter Anwalt, Alexander Stevens, hatte bereits vor dem Prozess die Videoaufzeichnung kritisiert, die ohne Einverständnis Mönnings gemacht worden sei.