Alfons Schuhbeck äussert sich zur bevorstehenden Haft
Noch hat Alfons Schuhbeck seine Haft nicht angetreten. Der bekannte Koch sprach aber in einem «Bild»-Interview über die bevorstehende Gefängnis-Zeit.
Das Wichtigste in Kürze
- Schuhbeck würde von einem Münchner Gericht wegen Steuerhinterziehung zu Haft verurteilt.
- Mit der «Bild» sprach der Starkoch nun über die bevorstehende Zeit im Gefängnis.
- Bescheiden sagte er: «Da kann ich nicht den grossen Macker spielen».
Starkoch Alfons Schuhbeck (74) ist wegen Steuerhinterziehung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Vor Haftantritt sprach er nun mit der «Bild»-Zeitung. Auch über die Frage, ob er sich vorstellen könne, in der JVA in der Küche zu arbeiten. Oder als Berater sein Wissen über gesunde Ernährung einzubringen.
«Da kann ich nicht den grossen Macker spielen. Da kenne ich mich auch nicht aus, die Erfahrung mache ich ja dann erst. Das muss man auf sich zukommen lassen. Schaun mer mal.»
Schuhbeck arbeitet unterdessen weiter, wie er dem Blatt erklärte: «Aufgeben ist keine Option. Aufgegeben werden nur Pakete und Briefe. Ansonsten wird weiter gewackelt.»
«Ich kann mich nicht hinsetzen und Däumchen drehen», so der Koch: «Ich habe mein Leben lang gearbeitet, ich bin fleissig. Jeder Mensch braucht eine Aufgabe im Leben.»
Bundesgerichtshof bestätigte Haftstrafe für Alfons Schuhbeck
Im Juni wurde bekannt, dass die Verurteilung von Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) «überwiegend rechtskräftig» ist.
Lediglich über die Vermögensabschöpfung von Schuhbeck müsse das Landgericht München I neu verhandeln, wie der BGH in Karlsruhe mitteilte. Demnach sei das landgerichtliche Urteil unvollständig gewesen, «weil nicht sämtliche Informationen zur Berechnung der Einkommensteuerschulden des Angeklagten festgestellt waren».
Die Revision des prominenten TV-Kochs blieb damit überwiegend erfolglos. Der BGH fand keine Rechtsfehler bei Schuldspruch und Strafzumessung. An der Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten ändert sich durch die Entscheidung des BGH nichts. Das Landgericht München I hatte Schuhbeck im Oktober 2022 verurteilt.
Alfons Schuhbeck habe «im Zeitraum von 2009 bis 2015 täglich aus den Kassen zweier Restaurants Bargeld», entnommen. Insgesamt wurde er der Entnahme von mehr als 4,2 Millionen Euro bezichtigt. Das sah der Bundesgerichtshof als erwiesen an.
Zur Manipulation der Umsätze nutzte er demnach unter anderem ein von seinem Mitarbeiter geschriebenes Computerprogramm. Schuhbeck habe so «insgesamt über 1,2 Millionen Euro an Einkommensteuer hinterzogen», wie der BGH weiter mitteilte.