Urteil gegen TV-Koch Alfons Schuhbeck weitgehend rechtskräftig
Die Verurteilung des bekannten Kochs Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung in Deutschland ist in weiten Teilen rechtskräftig.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Verurteilung von Alfons Schuhbeck ist weitgehend rechtskräftig.
- Das Landgericht München I (D) müsse nur wegen Vermögensabschöpfung neu verhandeln.
- Schuhbeck wurde 2022 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt.
Die Verurteilung von Star-Koch Alfons Schuhbeck in Deutschland wegen Steuerhinterziehung ist weitgehend rechtskräftig. Nur zu Aspekten der Vermögensabschöpfung müsse das Landgericht München I neu verhandeln, teilte der Bundesgerichtshof am Montag in Karlsruhe (D) mit.
Das landgerichtliche Urteil sei unvollständig gewesen, «weil nicht sämtliche Informationen zur Berechnung der Einkommensteuerschulden des Angeklagten festgestellt waren».
Das Landgericht München I hatte Schuhbeck im Oktober 2022 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Bei einer solchen Höhe der Strafe ist keine Bewährung mehr möglich. Rund 2,3 Millionen Euro hatte der prominente Koch nach Ansicht des Gerichts am Fiskus vorbeigeschleust. Die Staatsanwaltschaft legte keine Revision gegen das Urteil ein.