Gericht

Berlinale-Film bringt iranisches Regie-Duo vor Gericht

Keystone-SDA
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Iran,

Irans Justiz erhebt schwere Vorwürfe gegen die Filmemacher Maryam Moghaddam und Behtash Sanaeeha.

Ein Foto der beiden Regisseure Maryam Moghaddam (l) und Behtash Sanaeeha (r) auf der Berlinale-Pressekonferenz, die die beiden nicht besuchen konnten.
Ein Foto der beiden Regisseure Maryam Moghaddam (l.) und Behtash Sanaeeha (r.) auf der Berlinale-Pressekonferenz, die die beiden nicht besuchen konnten. (Archivbild) - Soeren Stache/dpa

Irans Justiz hat ein Verfahren gegen das bekannte iranische Regie-Duo Maryam Moghaddam und Behtash Sanaeeha eingeleitet. Ein Revolutionsgericht in Teheran wirft den beiden Filmemachern unter anderem «Propaganda gegen den Staat» vor. Dies wegen ihres Films «Keyke Mahboobe Man» («Ein kleines Stück vom Kuchen»), der vor einem Jahr bei der Berlinale in Deutschland gezeigt wurde.

Das teilten Moghaddam und Sanaeeha auf Instagram mit. Eine offizielle Bestätigung seitens der iranischen Justiz lag zunächst nicht vor. Laut dem Regie-Duo soll der Fall am 1. März vor Gericht verhandelt werden.

In weiteren Anklagepunkten wirft die Justiz Moghaddam und Sanaeeha vor, mit dem Film gegen «Sittlichkeit und Moral» verstossen zu haben. Ausserdem hätten sie keine Vorführgenehmigung und Vertriebslizenz eingeholt. Zuvor hätte die Staatsanwaltschaft das Regie-Duo mehrfach verhört. Die beiden veröffentlichten dazu ein Schreiben der Staatsanwaltschaft in Teheran.

Kritiker loben den umstrittenen Film

Der Film wurde bei der Berlinale vor einem Jahr vom Publikum bejubelt. Er erzählt die Geschichte einer 70 Jahre alten Witwe, die nach dem Tod ihres Mannes das Liebesleben im Alter wiederentdeckt. Moghaddam und Sanaeeha wurden damals an der Ausreise gehindert und konnten den Film, der inzwischen viel Aufmerksamkeit erlangt hat, nicht selbst präsentieren.

Bekannte Kritiker im Iran bezeichneten «Keyke mahboobe man» als aussergewöhnlichen Film, der Grenzen überschreite und die Kinoszene verändere. Seit der Islamischen Revolution von 1979 unterliegt auch Irans Film- und Kulturszene der strengen Beobachtung durch die Behörden.

Filmschaffende etwa müssen offiziell ihre Drehgenehmigungen und Kinovorführungen durch das Ministerium für Kultur und islamische Führung beantragen. Irans lebendige Kunst- und Filmszene war jedoch schon immer ein Ort subtiler oder auch ganz offensichtlicher Kritik am System.

Kommentare

User #4795 (nicht angemeldet)

... und die Urteile stehen ja schon vor dem "Prozess" fest. Von Rechtsstaat keine Spur.

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