Berliner Clanchef Arafat A.-Ch. nach langem Prozess nur wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Worts verurteilt.
Arafat A.-Ch. (m.) Ende August in einem Saal des Landgerichts in Berlin. Foto: ---/dpa Pool/dpa
Arafat A.-Ch. (M.) Ende August in einem Saal des Landgerichts in Berlin. (Archivbild) - dpa-infocom GmbH

Der Berliner Clanchef Arafat A.-Ch. ist nach einem rund dreieinhalbjährigen Prozess um einen Streit mit dem Rapper Bushido zu einer Geldstrafe von 81'000 Euro verurteilt worden. Von schwerwiegenderen Anklagepunkten wie Erpressung und Körperverletzung sprach das Berliner Landgericht A.-Ch. am Montag frei. Hintergrund des Prozesses war ein Konflikt um die Auflösung vor Geschäftsbeziehungen 2018. Laut Anklageschrift sollte der 47-jährige Arafat die Entscheidung des zwei Jahre jüngeren Bushido nicht akzeptiert und von dem Rapper die Zahlung angeblicher Schulden beziehungsweise die Beteiligung an Musikgeschäften gefordert haben.

In diesem Zusammengang sollte A.-Ch. den als Nebenkläger auftretenden Musiker auch gegen seinen Willen festgehalten, ihm eine Flasche an den Kopf geworfen und ihn mit einem Stuhl attackiert haben. Für diese Vorwürfe sah das Gericht nach mehr als hundert Verhandlungstagen aber keine hinreichende Beweise, es verurteilte A.-Ch. lediglich wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Worts in 13 Fällen. Drei mitangeklagte Brüder des Clanchefs wurden freigesprochen. Einer von ihnen wurde wegen eines Meineids schuldig gesprochen, die Richterinnen und Richter verzichteten aber auf eine Strafe.

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