Pussy Riot

Berner Gemeinde zieht Anzeige gegen Pussy Riot zurück

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Köniz,

Köniz BE verzichtet auf den Strafantrag gegen das russische Kollektiv Pussy Riot, das 2022 beim Sprayen erwischt wurde.

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Die Punkband Pussy Riot. (Archivbild) - Keystone

Die Gemeinde Köniz BE wird ihren Strafantrag gegen drei Mitglieder des russischen Kollektivs Pussy Riot zurückziehen. Sie tut dies «aus Gründen der Verhältnismässigkeit», wie sie am Dienstag mitteilte. Das Kollektiv war 2022 beim Sprayen erwischt worden.

Eine Hauptverhandlung würde für das Gericht und die Gemeinde Köniz finanziell und personell einen grossen Aufwand bedeuten. Dies teilte die Gemeinde am Dienstag mit. Das sei angesichts des entstandenen Schadens nicht zu rechtfertigen.

Gleichzeitig bedauere der Gemeinderat, dass die Beschuldigten die Busse nicht akzeptierten. Zumal der Sachverhalt der Sachbeschädigung unbestritten sei, hiess es weiter. Er ziehe die Anzeige entgegen seiner Überzeugung zurück.

Dimension grösser als illegale Sprayerei

Die Angelegenheit drohe nun aber eine Dimension anzunehmen, die in einer absurden Relation stehe zur illegalen Sprayerei, die am Anfang gestanden habe. Der Entscheid für oder gegen eine Anzeige sei zudem zu keiner Zeit politisch begründet gewesen. Der Könizer Gemeinderat verurteile den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine.

«Für die Beurteilung der Strafsache spielt das aber keine Rolle und darf auch keinen Einfluss haben», schrieb er weiter. Drei Frauen der Punkband Pussy Riot waren 2022 in Wabern BE in der Gemeinde Köniz beim Sprayen erwischt worden. Ihr Graffito sollte laut Angaben der Frauen ein Strassenschild symbolisiert, das die Distanz zum Krieg in der Ukraine zeige.

Die Frauen wurden von der Polizei angehalten und auf eine Wache gebracht. Die Gemeinde entfernte das Graffito noch am selben Tag. Einen Tag später spielten Pussy Riot ein Konzert in Rubigen BE. Pussy Riot war vor zwölf Jahren durch eine Aktion in einer Moskauer Kirche gegen Machthaber Wladimir Putin schlagartig weltweit bekannt geworden.

Kommentare

User #4019 (nicht angemeldet)

In Bern muss man nur die "richtige" Gesinnung haben, dann geht alles. In meinen Augen rechtswidrig und verfassungswidrig solche Gepflogenheiten. Entweder gilt das Recht oder es gilt nicht, reine Willkür nach politischem Gusto.

User #3100 (nicht angemeldet)

Schon nur das Wort Verhältnismässig löst bei mir grauen aus. War es dann zum Beispiel Verhältnismässig das Menschen eingesperrt, einsam sterben mussten,gepüsst wurden, Existenzen zu nichte gemacht wurden,die letzten Jahre.

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