Co-Star Baldoni verklagt Blake Lively und Ehemann Reynolds

Keystone-SDA
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USA,

Wegen Verleumdung hat der US-Schauspieler Justin Baldoni seine Star-Kollegen Blake Lively und Ryan Reynolds verklagt.

«Nur noch ein einziges Mal» – Lily (Lively) und Ryle (Baldoni)
Lively hatte Baldoni im Dezember wegen sexueller Belästigung beim Dreh von «Nur noch ein einziges Mal» angezeigt. (Archivbild) - Sony Pictures/dpa

Der US-Schauspieler Justin Baldoni hat seine Star-Kollegen Blake Lively und Ryan Reynolds wegen Verleumdung verklagt. Zuvor hatte Lively (37) Baldoni im Dezember wegen sexueller Belästigung beim Dreh des Films «Nur noch ein einziges Mal» angezeigt und ihm sowie dem Produzenten Jamey Heath in einer Klage vorgeworfen, ihren Ruf zerstören zu wollen.

In ihrer Klage nennen Baldoni und seine Produktionsfirma Wayfarer Studios die Anschuldigungen falsch und werfen Lively, ihrem Ehemann und «Deadpool»-Darsteller Reynolds (48) sowie deren Presseagentin vor, Medien manipuliert zu haben. Sie hätten ausserdem die Produktion und Vermarktung des Films an sich gerissen.

Die Kläger fordern eine Entschädigung von mindestens 400 Millionen US-Dollar (rund 365 Millionen Franken). «In diesem Fall geht es um zwei der mächtigsten Stars der Welt, die ihre enorme Macht einsetzen, um einen ganzen Film aus den Händen des Regisseurs und des Produktionsstudios zu stehlen», heisst es in der Klage.

Lively-Stellungnahme: Spiess wird gegen Opfer umgedreht

Baldoni (40, «Jane The Virgin») hatte bei der Buchverfilmung, die im August in die Kinos kam, neben Lively eine der Hauptrollen gespielt und auch Regie geführt.

Er verklagte bereits auch die Zeitung «New York Times» wegen Verleumdung für ihre Berichterstattung über Livelys («Gossip Girl») Anschuldigungen gegen ihn. Livelys Anwälte reagierten in einer Mitteilung, aus der US-Medien zitierten.

«Dies ist eine uralte Geschichte: Eine Frau meldet sich mit konkreten Beweisen für sexuelle Belästigung und Vergeltungsmassnahmen zu Wort, und der Täter versucht, den Spiess gegen das Opfer umzudrehen», heisst es darin.

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