Designerin klagt: P. Diddy liess mich vom Balkon baumeln
P. Diddy sieht sich einen neuem Vorwurf ausgesetzt: Eine Designerin behauptet, er habe sie in 50 Meter Höhe über den Rand eines Balkons baumeln lassen.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Designerin behauptet, P. Diddy liess sie von einem Balkon baumeln.
- Sie fordert von dem US-Rapper einen Schadenersatz von rund 10 Millionen US-Dollar.
- Diddy sitzt nach wie vor in U-Haft - eine Kaution wurde vor kurzem erneut abgelehnt.
P. Diddy (55) sitzt seit Mitte September in Untersuchungshaft in New York. Die Staatsanwälte werfen ihm unter anderem Sexhandel, organisierte Kriminalität und sexuelle Gewalt vor.
Als gäbe es nicht schon genug Anschuldigungen gegen den Rapper, meldet sich jetzt auch noch Bryana Bongolan zu Wort. Die Mode-Designerin hat laut «TMZ» eine Klage am Anfang letzter Woche eingereicht. Der Vorwurf: Diddy habe sie in schwindelerregender Höhe über den Rand eines Balkons baumeln lassen!
Demnach soll Bongolan zur Zeit des Vorfalls – im September 2016 – bei Diddys damaliger Freundin Cassie Ventura gewohnt haben. Der Rapper sei in einer Nacht in ihr Schlafzimmer gekommen und habe sie sexuell belästigt. Als sie sich stark wehrte, soll der US-Rapper ihr zunächst mit dem Tod gedroht haben.
Danach habe er sie kurzerhand über den Rand des mindestens knapp 50 Meter hohen Balkons im 17. Stock baumeln lassen. Dabei habe er gedroht, sie in den Tod stürzen zu lassen. Schliesslich habe Diddy sie zwar wieder zurückgezogen, doch dann soll er Bongolan gegen Balkonmöbel geschleudert haben.
Seine damalige Freundin Cassie soll laut «Economic Times» versucht haben, Diddy zu stoppen. Die Mode-Designerin fordert von P. Diddy deshalb rund 10 Millionen US-Dollar Schadenersatz.
Team von P. Diddy: «Die Wahrheit wird ans Licht kommen»
Diddys Team äusserte sich zu den neuen Vorwürfen und erklärte: «Mr. Combs streitet diese schwerwiegenden Anschuldigungen entschieden ab und ist zuversichtlich, dass sie sich letztendlich als unbegründet herausstellen werden.»
Er habe unerschütterliches Vertrauen in die Fakten und die Fairness des Gerichtsverfahrens, heisst es weiter. «Vor Gericht wird die Wahrheit ans Licht kommen.»