Gericht untersagt Ausfuhr arabischer Handschriften und Bücher
Das Verwaltungsgericht in Frankfurt verwehrt einem ehemaligen Direktor des Instituts für Geschichte der arabisch-islamischen Wissenschaften die Ausfuhr von 20'000 Büchern. Eine Diskussionsfläche bietet das Kulturgutschutzgesetz.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Verwaltungsgericht in Frankfurt untersagt die Ausfuhr von 20'000 Büchern.
- Die Bücher gehören zum arabisch-islamischen Institut der Uni Frankfurt.
- Der Begriff «Kulturgut» gibt Anlass zur Diskussion.
Tausende sichergestellte Bücher eines arabisch-islamischen Instituts der
Uni Frankfurt müssen vorerst in Deutschland bleiben. Das Verwaltungsgericht
lehnte im Eilverfahren die Klage eines früheren Direktors des Instituts ab, der
den Grossteil der 25'000 Bücher, 300 arabischen Handschriften und Mikrofilme in
die Türkei bringen wollte. Der Mann habe erklärt, rund 20'000 der Bücher
gehörten ihm. Das Gericht befand in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss,
bis zur endgültigen Klärung der Sach- und Rechtsfragen in dem Fall dürften die
Bücher und Schriften nicht ins Ausland gebracht werden.
Der ehemalige langjährige Direktor und Mitbegründer des Instituts für Geschichte der arabisch-islamischen Wissenschaften brachte den Angaben zufolge eine erste Ladung Bücher im Mai 2017 in seine Stiftung in Istanbul ein, eine zweite Lieferung stellte das Zollfahndungsamt Frankfurt sicher. Das hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst ordnete an, dass die Sammlungsbestände bis auf weiteres in den Räumen des Instituts verbleiben müssten. Es handle sich um Gegenstände im Sinne des neuen Kulturgutschutzgesetzes.
Das Gericht will nun im Hauptsacheverfahren unter anderem grundsätzlich klären, was zu «deutschem Kulturgut» zählt - ob also das Gesetz nur für originär deutsches Kulturgut gilt oder auch für internationales Kulturgut, das einem deutschen Institut im Inland gehört.